Rheingönheim wählt am 28. Mai

Die Wahl der Ortsvorsteherin beziehungsweise des Ortsvorstehers in Rheingönheim findet am Sonntag, 28. Mai 2017, statt. Termin für eine eventuell erforderliche Stichwahl ist am Sonntag, 11. Juni 2017. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 13. März 2017 festgelegt. Die Wahl ist erforderlich, weil die bisherige Ortsvorsteherin Julia Appel ihr Amt niedergelegt hat. Zur Wahl aufgerufen sind rund 6.100 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger.

Parteien, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können Wahlvorschläge bis Montag, 10. April 2017, 18 Uhr, bei der Wahlleiterin, OB Dr. Eva Lohse, oder beim Wahlamt, Rathausplatz 20, Bürgerbüro, abgeben. Ansprechpartner im Wahlamt ist Raimund Kniel. Die erforderlichen Vordrucke stehen im Internet auf der Seite des Landeswahlleiters unter der Überschrift Kommunalwahlen, Informationen und Vordrucke, Direktwahlen, zur Verfügung. Der direkte Link ist wahlen.rlp.de/kw/info/vor/index.html.


Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss am Dienstag, 11. April 2017, ab 16 Uhr im Gemeindehaus Rheingönheim, Hauptstraße 210. Wird kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, fällt die Wahl aus und die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher wird vom Ortsbeirat gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Ortsbezirk Rheingönheim eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben, und nicht nach § 2 Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Tage der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht gemäß § 4 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Bis spätestens Sonntag, 7. Mai 2017, werden alle Wahlbenachrichtigungen verteilt. Der Wahlbenachrichtigung können die Wählerinnen und Wähler entnehmen, in welchem Wahlgebäude sich ihr Stimmbezirk befindet, in dem sie am Wahltag ihre Stimme abgeben können. Die Benachrichtigung ist am Wahltag zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass dem Wahlvorstand vorzulegen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für die Briefwahl.

Voraussichtlich bereits ab Dienstag, 2. Mai 2017, können Wahlberechtigte im Ortsvorsteherbüro im Gemeindehaus Rheingönheim, Hauptstraße 210, erstes Obergeschoß, ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder auch direkt vor Ort ihre Stimme abgeben.

Das Briefwahlbüro im Gemeindehaus ist montags bis mittwochs von 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, am 26. Mai 2017, ist das Briefwahlbüro von 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Ab 2. Mai 2017 ist es auch möglich, Briefwahlunterlagen per Post oder E-Mail oder über www.ludwigshafen.de zu beantragen. Die Unterlagen werden grundsätzlich an die Meldeadresse versandt. Es ist auch möglich, bei der Beantragung eine abweichende Versandadresse anzugeben. Bei der Versendung der Briefwahlunterlagen ins Ausland sollten die Postlaufzeiten beachtet werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, Sonntag, 28. Mai 2017, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen, oder im Ortsvorsteherbüro, Hauptstraße 210, 67067 Ludwigshafen, eingegangen sein. Wahlbriefe, die per Post an das Wahlamt zurückgesandt werden, müssen so rechtzeitig zur Post gegeben werden, dass sie bis spätestens Samstag, 27. Mai 2017, der Stadtverwaltung zugestellt werden.

Wer einen Wahlschein zur Briefwahl beantragt hat, kann ausschließlich über die Briefwahl seine Stimme abgeben. Eine Teilnahme an der Urnenwahl ist nach der Ausstellung eines Wahlscheines nicht möglich.

Für die Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers werden am Wahltag insgesamt drei Stimmbezirke in Rheingönheim eingerichtet, in denen direkt gewählt werden kann. Zwei Stimmbezirke befinden sich in der Turnhalle der Mozartschule Rheingönheim, Hilgundstraße 21. Ein weiterer Stimmbezirk wird im Seniorenwohnhaus Heinrich Wälker, Hoher Weg 47, eingerichtet. Beide Wahlgebäude sind barrierefrei zu erreichen. In welchem der drei Stimmbezirke Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können, steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Das Ergebnis der Wahl wird am Wahlabend nach der Auszählung aller Stimmen durch die Wahlvorstände, die ab 18 Uhr beginnt, im Gemeindehaus Rheingönheim, Hauptstraße 210, bekanntgegeben.

Fragen zur Wahl beantwortet das Wahlamt unter E-Mail wahlen@ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621 504-3838. Informationen im Internet gibt es unter www.ludwigshafen.de.