Verwendung von Streusalz wegen Glatteiswarnung gestattet

Aufgrund der Wetterdienstwarnungen vor außergewöhnlicher Glätte wird am morgigen Mittwoch, 17. Januar 2024, das sonst gültige Streusalzverbot aufgehoben.

Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) kam in Abstimmung mit dem Bereich Umwelt der Stadtverwaltung Ludwigshafen zu dem Entschluss, die ansonsten nicht zulässige Verwendung von Streusalz im Zuge der privaten Räum- und Streupflicht für diesen Tag aufzuheben.

Die Mitarbeitenden der Straßenreinigung fahren ab 3 Uhr einen sogenannten Volleinsatz, um den Berufsverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen der Möglichkeiten zu gewährleisten sowie um die Zufahrten von Feuerwehr, Polizei und Krankenhäusern sicher befahrbar zu halten.

Ebenfalls im Rahmen der Möglichkeiten werden die Abfallsammelfahrzeuge des WBL ebenfalls unterwegs sein. Mit wetterbedingten Einschränkungen ist jedoch im Laufe des Tages zu rechnen.