Europa- und Kommunalwahl: Wahlbenachrichtigungen werden verteilt – Briefwahlbüro ab 6. Mai geöffnet

Wer als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates bisher noch keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat, kann dies bis zum Freitag, 3. Mai 2024, 12 Uhr, noch erledigen. Dann müssen die Anträge eingegangen sein.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 9. Juni 2024 werden ab 4. Mai 2024 verteilt. Wahlberechtigte können ab Montag, 29. April 2024, bereits online Briefwahl über www.ludwigshafen.de beantragen. Das Briefwahlbüro öffnet eine Woche darauf, am Montag, 6. Mai 2024.

Die Wahlbenachrichtigungen enthalten wesentliche Informationen für die Wähler*innen, wie den jeweiligen Stimmbezirk und das Wahllokal in den Stadtteilen, die Hinweise zur Briefwahl sowie eine Vollmacht, falls Wahlunterlagen durch Dritte abgeholt werden sollen. Wähler*innen, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend unter der Rufnummer 0621 504-3727 oder per E-Mail an wahlen@ludwigshafen.de mit dem Projektteam Wahlen in Verbindung setzen.

Briefwahlbüro im Pfalzbau
Das Briefwahlbüro befindet sich im Pfalzbau. Besucher*innen nutzen den Eingang an der Kaiser-Wilhelm-Straße. Geöffnet ist das Briefwahlbüro im Pfalzbau montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 18 Uhr. An Brückentagen ist das Briefwahlbüro geöffnet, an Sonn- und Feiertagen ist es geschlossen. Eine Ausnahme gilt am Freitag 7. Juni 2024, also dem Freitag vor der Wahl: An diesem Tag ist das Briefwahlbüro von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 18 Uhr offen.

Ebenerdige Parkmöglichkeiten befinden sich auf dem Parkplatz am Theaterplatz. Weitere Parkmöglichkeiten stehen in der Tiefgarage zur Verfügung, die nicht barrierefrei ist. Der Pfalzbau ist zudem mit dem ÖPNV gut erreichbar. Die Haltestelle Pfalzbau befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Briefwahl kann ab 29. April online beantragt werden
Wer Briefwahl beantragen möchte, kann dies bereits ab Montag, 29. April 2024, online auf www.ludwigshafen.de tun. Ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt Nutzer*innen von Smartphones direkt zu einem bereits teilweise personalisierten Online-Antrag, in dem nur einige Daten ergänzt werden müssen. Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Briefwahlantrag außerdem auch per Post möglich. Die Briefwahlunterlagen können zudem ab Montag, 6. Mai 2024, im Briefwahlbüro im Pfalzbau persönlich beantragt werden. Es ist dann auch möglich, direkt vor Ort zu wählen.

Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich, damit sichergestellt ist, dass nur die Personen wählen, die auch wahlberechtigt sind. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht dabei hat, kann den Antrag auf Briefwahl trotzdem stellen, wenn über eines der Ausweisdokumente die Identität von Wahlberechtigten zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, und die Person im Wähler*innenverzeichnis steht. Wichtiger Hinweis: Wer Briefwahl beantragt hat, muss bei der Kommunalwahl auch per Briefwahl wählen und kann am Wahltag nicht im Wahllokal an der Urnenwahl teilnehmen.

Die Ausgabe eines Wahlscheines für die Briefwahl wird im Wähler*innenverzeichnis vermerkt. Dadurch ist sichergestellt, dass Wähler*innen, die Briefwahl beantragt haben, am Wahlsonntag in den Wahllokalen nicht noch einmal wählen.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 7. Juni 2024, um 18 Uhr, online können Briefwahlunterlagen bis Dienstag, 4. Juni 2024, 12 Uhr beantragt werden. Wähler*innen, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, bis 15 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau stellen.

Wie werden die Anträge auf Briefwahl bearbeitet?
Nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen umgehend an die Adresse der wahlberechtigten Person in Ludwigshafen verschickt. Wer möchte, kann sich die Unterlagen auch an eine abweichende Versandanschrift schicken lassen. In diesem Fall informiert das Briefwahlbüro die Wahlberechtigten mit einem zusätzlichen Schreiben an die eigentliche Adresse in Ludwigshafen, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versandt wurden. Durch diese Information soll ein Missbrauch ausgeschlossen werden.

Wer seine Briefwahlunterlagen nicht selbst abholen kann, kann eine Vollmacht erteilen. Das entsprechende Formular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Zusätzlich zu dieser Vollmacht muss die bevollmächtigte Person ihren eigenen Ausweis mitbringen. Eine Vollmacht kann Personen erteilt werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Sie dürfen insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die beiden Wahlbriefumschläge für die Europawahl (hellrot) und die Kommunalwahl (orange) müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau vorliegen oder beim Behördenbriefkasten der Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, eingeworfen werden. Wer seine Briefwahlunterlagen mit der Post an die Stadtverwaltung zurückschicken möchte (Postfach 211220, 67012 Ludwigshafen), muss dies ausreichend vorher tun und die Laufzeiten der Briefzustellung berücksichtigen.
Unbedingt zu beachten ist dieser Hinweis: In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen.

Briefwahl bei möglichen Stichwahlen
Stichwahlen gibt es in diesem Jahr möglicherweise bei der Wahl der Ortsvorsteher*innen. Wähler*innen können bereits auf ihrem Antrag auf Briefwahl für die Wahl der Ortsvorsteher*innen am 9. Juni 2024 ankreuzen, ob sie auch bei einer eventuellen Stichwahl ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten. Die Stichwahl findet am Sonntag, 23. Juni 2024, statt.                                                              

Wer bei der Wahl am 9. Juni 2024 im Wahllokal wählt, aber für die Stichwahl am 23. Juni 2024 Briefwahl beantragen möchte, kann die Unterlagen ab 10. Juni 2024 online, per Mail oder Fax und ab Mittwoch, 12. Juni 2024, persönlich im Briefwahlbüro anfordern. Hier gilt das gleiche Verfahren, wie für die Wahl am 9. Juni 2024.

Service für Wähler*innen
Alle Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 finden sich auf der Webseite der Stadtverwaltung, www.ludwigshafen.de. Bei Fragen zur Wahl können sich Bürger*innen außerdem an die Behördennummer 115 wenden. Dort führt ein so genanntes Sprachdialogsystem die Anrufer*innen durch die wesentlichen Informationen rund um die Wahlen. Außerdem können sich Anrufer*innen auch zu den Mitarbeiter*innen der 115 weiterverbinden lassen, wenn sie Fragen zur Wahl haben.