Wahlausschuss entscheidet über Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss unter Vorsitz von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat in seiner Sitzung am 24. April 2024 die zur Kommunalwahl am Sonntag, 9. Juni 2024, in Ludwigshafen gültig eingereichten Wahlvorschläge alle einstimmig zugelassen.
Zehn Parteien und Wählergruppen treten zur Stadtratswahl an: SPD, CDU, GRÜNE, AfD, FDP, FWG, PIRATEN, BIG (Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit), BSW und DIE LINKE. Diese Aufzählung entspricht der gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge auf dem Stimmzettel.

Für die Wahlen der Ortsvorsteher*innen sind insgesamt 44 Wahlvorschläge zugelassen, für die Wahlen der Ortsbeiräte 52.
In den Wahlausschuss als Beisitzende berufen sind insgesamt sechs Vertreter*innen der SPD, CDU, FDP und FWG. In der Regel werden bei der Zusammensetzung des Wahlausschusses die Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die aufgrund eigener Wahlvorschläge im aktuellen Stadtrat vertreten sind. Den Vorsitz hat OB Jutta Steinruck als Wahlleiterin.

Die Zuordnung der zugelassenen Wahlvorschläge auf die einzelnen Stadtteile ergibt sich aus der beigefügten Tabelle, die zum Herunterladen bereit steht.

Tabelle zugelassene Wahlvorschläge, PDF

Hinweis zur Europawahl
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg und Brüssel werden ebenfalls am 9. Juni 2024 bestimmt. Wählen können auch Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedsstaaten der EU. Sie müssen unter anderem in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik eingetragen sein. Wahlberechtigte Unionsbürger*innen werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl, also am 28. April 2024, bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von der Gemeindebehörde spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden.

Wer als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates bisher noch keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat, kann dies bis zum Freitag, 3. Mai 2024, 12 Uhr, noch erledigen. Dann müssen die Anträge eingegangen sein.