Akteneinsicht
Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen. Es kann Einsicht in diese Bauakten genommen werden beziehungsweise können Kopien dieser Unterlagen gegen Gebühr erstellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Eigentümernachweis (aktueller Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid / Kaufvertrag) oder eine Vollmacht des Eigentümers in Verbindung mit dem vorgenannten Eigentümernachweis
- Personalausweis
Gebühren
- Beschaffung der Akte (vgl. § 1 Abs. 3 LVO)
30,17 Euro - Zeitaufwand für die Erstellung, Bearbeitung
Ausfertigung von Kopien
1,01 Euro je Minute - Schriftliche Rechnungsstellung
Zeitaufwand (vgl. § 1 Abs. 3 LVO)
15,08 Euro
Mindestens jedoch eine Gebühr in Höhe von 30 EUR (Mindestgebühr gem. Ziff. 4.5 LVO) (vorbehaltlich gebührenrechtlicher Änderungen)
Onlineservices
Den Antrag auf Akteneinsicht können Eigentümerinnen und Eigentümer und von ihnen bevollmächtigte Personen auch online beantragen. Sobald die Akte zur Einsicht bereitgestellt wurde, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin bei der Stadtverwaltung vor Ort.