Führerschein - Ersterteilung
Der Antrag auf eine Ersterteilung kann frühestens 6 Monate vor dem 18. Lebensjahr gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Klasse A / A1 / B / BE / M / L / T
- Ausweispapiere
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
- Sehtestbescheinigung
Gebühren
- 44,70 Euro
(Klasse A / A1 / B / BE / M / L / T)
Zusätzliche Informationen
Erste Hilfe
In Paragraf 19 Absatz 3 der Fahrerlaubnisverordnung ist geregelt, dass als Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe auch die Vorlage
- eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
- eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf
- des Gesundheits- und Sozialwesens oder
- eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über
- eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als
- Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen
- in Silber oder Gold gilt.
Onlineservices
Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:
Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.