Im Jahr 2024 stehen die Europa- und die rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen an.

Auf diesen Seiten informiert die Stadtverwaltung in den kommenden Monaten laufend über wichtige Themen rund um die Wahl. Das Angebot auf diesen Seiten daher ständig entsprechend ergänzt.

Wahlberechtigte sind in Ludwigshafen neben der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Wahl des Stadtrates, der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher aufgerufen. Zudem wird der Bezirkstag Pfalz neu bestimmt.

Gewählt wird am Sonntag, 9. Juni 2024. Der Termin für eventuelle Stichwahlen wurde auf Sonntag, 23. Juni 2024, festgelegt. In Ludwigshafen kann es zu einer Stichwahl bei der Wahl der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher kommen.

Europawahl

Gewählt werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Das Wahlalter liegt bei der Europawahl 2024 erstmals bei 16 Jahren. Das hat der Bundestag am 10. November 2022 beschlossen.

Darüber hinaus müssen Wahlberechtigte zur Europawahl in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein, seit mindestens drei Monaten entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Weitere Informationen unter: elections.europa.eu/de/

Kommunalwahl

Zur Kommunalwahl sind deutsche und Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Staaten aufgerufen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Ludwigshafen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl der einzelnen Gremien so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: Der Ludwigshafener Stadtrat umfasst 60 Sitze, also können 60 Stimmen vergeben werden.

Die Ortsbeiräte Rheingönheim, Maudach, Ruchheim haben jeweils sieben Sitze, sodass je sieben Stimmen zu vergeben sind; der Ortsbeirat Mundenheim umfasst elf Sitze, also sind elf Stimmen zu vergeben.

Die Ortsbeiräten Oppau/Edigheim/Pfingstweide, Oggersheim, Friesenheim, Gartenstadt, Südliche Innenstadt und Nördliche Innenstadt haben jeweils 15 Sitze, also sind jeweils 15 Stimmen zu vergeben.

Bei der Wahl am 9. Juni werden auch die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bestimmt. Hier haben Wählerinnen und Wähler eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

In Stadtteilen, in denen am 9. Juni keine Kandidatin oder kein Kandidat mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, sind die Wählerinnen und Wähler am 23. Juni 2024 zur Stichwahl aufgerufen.

In die Stichwahl kommen die beiden Kandidatinnen und Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

Weitere Informationen unter: www.wahlen.rlp.de

Wahl zum Bezirkstag Pfalz

Für den Bezirkstag Pfalz sind bei der Wahl am 9. Juni 2024 insgesamt 29 Sitze zu vergeben. Wahlberechtigte haben eine Stimme, die sie einem der zugelassenen Wahlvorschläge geben können.

Wahlberechtigt zum Bezirkstag sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Gebiet des Bezirksverbandes haben. Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Das Gebiet des Bezirksverbandes Pfalz umfasst die kreisfreien Städte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz und Südliche Weinstraße.

Weitere Informationen unter: www.bv-pfalz.de

Podcast zur Europa- und Kommunalwahl

Die Vorbereitungen für die Europa- und Kommunalwahlen im kommenden Juni laufen nun auf Hochtouren. Das Projektteam Wahlen der Stadtverwaltung arbeitet bereits seit rund einem halben Jahr auf das logistische Großereignis hin, damit am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, bei der Personenstimmenerfassung am 10.Juni 2024 und bei möglichen Stichwahlen am 23. Juni 2024, ein reibungsloser Ablauf der Wahl gewährleistet ist.