Die Stadt Ludwigshafen hat in einem Arbeitskreis an einem Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gearbeitet.

Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?

"Die Behindertenrechtskonvention ist ein Völkerrechtsvertrag, der in den Staaten gilt, die die Behindertenrechtskonvention ratifiziert haben. Mit der Behindertenrechtskonvention werden die Menschenrechte, die für alle anderen Menschen auch gelten, auf die Lebenssituation behinderter Frauen und Männer zugeschnitten. Es werden keine neuen Rechte geschaffen. Es wird aber die Verantwortung der Staaten dafür betont, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Lebenschancen erhalten und vor Menschenrechtsverletzungen geschützt werden." (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, "Unsere Gemeinde wird Inklusiv!", Seite 4)

Was soll mit dem Aktionsplan erreicht werden?

Maßgebliches Ziel ist es die Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Es geht um die gleichberechtigte und chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben, weitgehende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen und ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen auf der Basis von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt. Mit dem Aktionsplan soll neben Vision und Ziel zu jedem Handlungsfeld auch dargestellt werden, was bereits im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Stadt Ludwigshafen umgesetzt wurde.

Weitere Fortschritte in der Umsetzung der UN-Behindertenrecchtskonvention werden nach und nach dem Beirat für Menschen mit Behinderungen in einem Sachstandsbericht vorgestellt. In einem eigens dafür eingerichteten Lenkungskreis aus Verwaltung und Interessenvertreter*innen von Menschen mit Behinderungen wird die Umsetzung und die Evaluation begleitet.