Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Informationen der Bundeswahlleiterin zu Deutschen im Ausland

Den Antrag können Sie postalisch an folgende Adressen senden:

Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein.

oder

Stadt Ludwigshafen am Rhein,
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen.