Eine Richtlinie der Stadt Ludwigshafen zum klimaneutralen Bau öffentlicher Gebäude ist ab sofort verfügbar. Die „Richtlinie für klimaneutrale städtische Gebäude“ ist ein Leitfaden durch den die Verwaltung bei zukünftigen Gebäuden einen klimaneutralen Gebäudebetrieb erreichen will.

Durch den in der Richtlinie festgeschriebenen Mindesteffizienzstandard gibt die Stadt bei ihren neu zu errichtenden Gebäuden Maßstäbe analog den auf Landesebene durch den Landesbetrieb Bau bereits eingeführten Leitlinien vor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sieht diese ab dem Jahr 2025 im Gebäudeenergiegesetz vor. Demnach soll ab 2025 ein Neubau nur 40 Prozent des Jahresprimärenergiebedarfes eines Referenzgebäudes nach dem Bundesgesetz benötigen. Ferner soll der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Neubauten Standard werden.

Sanierung städtischer Bestandsgebäude

Die Stadtverwaltung plant auch bei umfangreichen energetischen Sanierungen an Bestandsgebäuden ein entsprechend hohes Niveau ein. Dabei folgt die Verwaltung dem Prinzip des zirkulären Bauens, um Ressourcen einzusparen oder wiederzuverwenden, da Gebäude als Rohstofflager angesehen werden. Dadurch ist bei der integralen Planung bereits darauf zu achten, dass nach dem Ende der Gebäudenutzung der größtmögliche Anteil der eingesetzten Komponenten wiederverwertet werden kann. Zudem sind Baumaterialien so zu wählen, dass sie möglichst schadstofffrei sind und einen geringstmöglichen CO2 -Fußabdruck aufweisen.

Berücksichtigung von CO2-Folgekosten

Erstmalig werden bei den Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Zuge von städtischen Bauvorhaben auch die theoretischen CO2 -Folgekosten berücksichtigt. Der Bau- und Grundstücksausschuss hatte im vergangenen Jahr – analog der Liegenschaften des Landes Rheinland-Pfalz – die vom Umweltbundesamt für das Jahr 2021 ermittelten Kosten von 180 Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid hierfür ebenfalls in Ludwigshafen angesetzt.