Allgemeine Informationen
Fragen und Antworten zur Oberbürgermeister*innenwahl 2025
Der Wahlausschuss unter Vorsitz von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat bei seiner Sitzung am Dienstag, 5. August 2025, vier Kandidat*innen für die OB-Wahl am 21. September 2025 zugelassen.
Zur Wahl antreten können somit die folgenden Wahlvorschläge Prof. Dr. Klaus Blettner, Wahlvorschlag von CDU und Freien Wählern, Jens Peter Gotter, Wahlvorschlag der SPD, Michaela Schneider-Wettstein, Wahlvorschlag Volt Deutschland, sowie Martin Wegner als Einzelkandidat.
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Wann findet die Wahl statt?
Der Termin für die Wahl des*der hauptamtlichen Oberbürgermeister*in der Stadt Ludwigshafen am Rhein ist am Sonntag, 21. September 2025.
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Wann findet eine etwaige Stichwahl statt?
Eine eventuelle notwendige Stichwahl wäre am Sonntag, 12. Oktober 2025. Eine Stichwahl ist dann notwendig, wenn kein*e Bewerber*in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Bei einer Stichwahl sind auf dem Stimmzettel die beiden Bewerber*innen in der Reihen-folge der bei der ersten Wahl erreichten Stimmenzahlen aufgeführt. Die Wahlbenachrichtigung zeigt beide Wahltermine auf. Für eine etwaige Stichwahl gibt es keine neue/gesonderte Wahlbenachrichtigung.
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Wer ist wahlberechtigt?
Bei einer Oberbürgermeister*innen-Wahl dürfen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Stimme abgeben, die am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Ludwigshafen am Rhein eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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Wie viele Stimmen haben die Wähler*innen bei der Wahl?
Bei der Oberbügermeister*innen-Wahl haben Wahlberechtigte eine Stimme.
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Wie viele Menschen sind bei dieser Wahl wahlberechtigt?
Es sind rund 122.000 Menschen wahlberechtigt. Das Wahlgebiet umfasst das Stadtgebiet von Ludwigshafen.