Urnenwahl
Alle Informationen rund um die Urnenwahl
Wahlzeit am Wahlsonntag
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Überprüfen der Wahlberechtigung im Wahllokal
Der Personalausweis oder der Reisepass muss immer mitgebracht werden, damit die Wahlhelfer*innen sicherstellen können, dass nur die Personen wählen, die auch wahlberechtigt sind. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht dabei hat, darf trotzdem wählen, wenn über eines der Ausweisdokumente die Identität des Wahlberechtigten zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, und die Person im Wähler*innenverzeichnis steht.
Wo können Briefwahlunterlagen nicht abgegeben werden?
Briefwahlunterlagen dürfen am Wahlsonntag in den Wahllokalen nicht entgegengenommen werden. Auch in den Büros der Ortsvorsteher*innen in den Stadtteilen dürfen am Wahlsonntag weder Briefwahlunterlagen entgegengenommen noch in den Briefkasten eingeworfen werden.
Sehr wichtig
Im Gegensatz zur diesjährigen Bundestagswahl können gemäß Paragraf 14 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz, Personen die einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen haben, ausschließlich im Wege der Briefwahl an der OB-Wahl teilnehmen. Das bedeutet: Es ist nicht möglich, mit Hilfe des Wahlscheins am Wahlsonntag im Wahlraum seine Stimme abzugeben.
Wahlräume
Die Wahllokale befinden sich überwiegend in Schulgebäuden in den Stadtteilen. Die konkreten Angaben zu ihrem Wahllokal finden Wähler*innen auf ihrer Wahlbenachrichtigung. Innerhalb der Gebäude sind die einzelnen Stimmbezirke gut ausgeschildert.