Mietspiegel
Der aktuelle Ludwigshafener Mietspiegel ist seit dem 1. August 2025 gültig.
Beim Mietspiegel 2025 handelt es sich um die Fortschreibung der Mietenerhebung aus dem Jahr 2022 (Erhebungsstand August 2022), die vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Regensburg, nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt und am 1. August 2023 veröffentlicht wurde und dessen Gültigkeit am 31. Juli 2025 endete. Nach der Mietrechtsreform 2001 sind qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen. Die rechtliche Grundlage für diesen Rhythmus ist im Paragraf 558d Abs. 2 BGB begründet.
Für die Fortschreibung qualifizierter Mietspiegel gibt der Gesetzgeber zwei Methoden vor. Das ist zum einen die Möglichkeit einer Stichprobe, zum anderen die Fortschreibung aufgrund der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.
Für den Mietspiegel 2025 wurde die letztgenannte Methode gewählt. Das heißt es erfolgte eine Fortschreibung anhand der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisindex). Die Basis hierzu bildet der Mietspiegel 2023 mit dem Erhebungstand August 2022.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug der Verbraucherpreisindex im Juli 2022 110,3 (Basis 2020 =100) und im Juli 2024 119,8. Der Verbraucherpreisindex hat sich somit um 8,61 Prozent erhöht. Mit diesem ermittelten Prozentsatz wurden die Mietspiegeltabellen von 2023 (d.h. mit dem Erhebungsstand August 2022) nach 2025 fortgeschrieben. Dazu wurden die Durchschnittsmieten der einzelnen Tabellengruppen um 8,61 Prozent erhöht.
An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten mitgewirkt. Dieser Kreis setzt sich zusammen aus Vertreter*innen von Eigentümer*innen (Haus und Grund), Mieter*innen (Mieterverein), Wohnungsunternehmen (BASF Wohnen + Bauen und GAG Ludwigshafen), der Stadtverwaltung und dem Amtsgericht. Der Mietspiegel wurde am 30. Juni 2025 durch die Interessensvertreter*innen anerkannt. Damit handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß Mietspiegelreformgesetz (MsRG) in Verbindung mit Paragraf 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Er tritt am 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2027.
Online-Rechner
Am einfachsten lässt sich die ortsübliche durchschnittliche Vergleichsmiete mit dem Online-Rechner ermitteln. Dem Online-Rechner liegen in Bezug auf die Lagekriterien, die zum Zeitpunkt der Erhebung zur Verfügung stehenden, georeferenzierten Daten zugrunde. Demnach können sich zwischenzeitlich Veränderungen ergeben haben. Der Online-Rechner dient als Orientierungshilfe zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei festgestellten Abweichungen von den Angaben des Online-Rechners - z.B. durch eine neu hinzugekommene oder zwischenzeitlich geschlossene Arztpraxis - sind die Zuschläge bzw. die Abschläge den aktuellen Gegebenheiten im Einzelfall anzupassen.
Online-Rechner Mietspiegelarrow_forwardBroschüre
Die Mietspiegelbroschüre steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Gedruckte Exemplare sind zum Kostenbeitrag von sechs Euro beim Bürgerservice erhältlich. Der Versand erfolgt durch den Bereich Stadtentwicklung für acht Euro (inkl. Porto).
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