Die Stadtverwaltung Ludwigshafen ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die www.ludwigshafen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit den oben genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt.
Folgende Inhalte nicht barrierefrei zugänglich:

  • Ausfüllbare PDF-Dokumente
  • PDF-Dokumente
  • Video Dateien

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Dezember 2020 erstellt. Sie erfolgt aufgrund einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 17. Dezember 2020 überprüft.

Feedback und Kontaktabgaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter internetredaktion@ludwigshafen.de
Stadt Ludwigshafen
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen

Telefon: 0621 504-3013
Telefax: 0621 504-2049
E-Mail: internetredaktion@ludwigshafen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach einer Rückmeldung des oben genannten Kontakts keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 16 53 42
Telefax: 06131 16 17 53 42
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
www.lb.rlp.de