Wählerverzeichnis

Teilnahme an der Wahl

Über die Wahlberechtigten für die Wahl des*der hauptamtlichen Oberbürgermeister*in der Stadt Ludwigshafen am Rhein führt die Stadt ein Wählerverzeichnis. Durch das Wählerverzeichnis wird der Kreis der formell wahlberechtigten Personen festgelegt. Grundlage dafür ist das bei der Stadt geführte Einwohnermelderegister. 

Bei der Aufstellung des Wählerverzeichnisses werden von Amts wegen nur wahlberechtigte Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union berücksichtigt, die am 42. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnsitz gemeldet sind. 

Wahlberechtigte, die nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl eine neue Wohnung im Wahlgebiet begründen oder ihre Wohnung verlegen und sich bei der Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen. 

Außerdem werden nicht im Einwohnermelderegister geführte Wahlberechtigte (z. B. Obdachlose) in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 15. August 2025, 12 Uhr, bei der Stadtverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke sind beim Bürgerbüro, Bismarckstraße 21, 67059 Ludwigshafen, EG, Infotheke erhältlich.

Wer bis zum 31. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder verloren hat, sollte sich umgehend unter der Rufnummer 0621 504-3848 oder per E-Mail: wahlbenachrichtigung@ludwigshafen.de mit dem Projektteam Wahlen in Verbindung setzen.

Beginn und Dauer Einsicht Wählerverzeichnis

Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (von 1. bis 5. September 2025) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro Bismarckstraße 21  die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner*ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. 

Das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß Paragraf 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch bei der Gemeindebehörde einlegen.  

Ist eine Person zu Unrecht nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen, und ist eine Ergänzung nicht mehr möglich, so erhält sie auf Antrag einen Wahlschein.

Wahlberechtigte, die – etwa infolge eines Umzuges kurz vor der Wahl - irrtümlich in mehreren Wählerverzeichnissen geführt werden, dürfen von ihrem Wahlrecht nur einmal Gebrauch machen.

Öffnungszeiten Bürgerbüro Bismarckstraße 21

Montag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr

Parkmöglichkeiten: Parkhaus Dammstraße, Parkhaus/Parkplatz Theaterplatz, Parkhaus Walzmühle
 


Podcast der Stadtverwaltung