Mehrere Verstöße bei Gaststättenkontrollen geahndet

Bei gemeinsamen Gaststättenkontrollen mit der Polizei im Innenstadtbereich hat der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) am Montag, 18. Dezember 2017, mehrere Verstöße geahndet. Unter anderem versiegelte der KVD Geldspielgeräte, deren Zulassungen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt abgelaufen waren oder für die keine sogenannten Geeignetheitsbestätigungen vorlagen. Ferner monierte der KVD in einigen Fällen die fehlende oder unzureichende Beschilderung und Beleuchtung von Notausgängen sowie die Versperrung von Notausgängen beispielsweise durch leere Getränkekisten.