Erleichterungen für Kund*innen der Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle des Bereichs Straßenverkehr erleichtert den Kund*innen das Abholen von Fahrerlaubnissen. Ohne Termine können ab sofort alle Ersterteilungen (ab 18 Jahren) von Fahrerlaubnissen abgeholt werden. Das betrifft auch Inhaber*innen von Berechtigungen für das begleitende Fahren (ab 17 Jahren), die nach Erreichen ihres 18. Lebensjahrs den Führerschein bislang noch nicht erhalten haben.

Ebenfalls ohne Terminvereinbarung – allerdings nach vorheriger telefonischer Rücksprache unter der Rufnummer 0621 504-2425 – können Bürger*innen neu erstellte Ersatz- (etwa nach Verlust oder Diebstahl) und Kartenführerscheine (nach erfolgter Umstellung von Papier auf Karte) in Empfang nehmen, falls diese abholbereit vorliegen. Genauso verhält es sich mit neuerteilten Fahrerlaubnissen (nach Entzug oder Verzicht).

Es wird darauf hingewiesen, dass größtenteils die Möglichkeit besteht, gegen eine Gebühr von 5,10 Euro die Fahrerlaubnis direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise dass sämtliche behördlichen Anfragen vor Ort eingeholt werden konnten.

Generell benötigen Antragsteller*innen, die von der Führerscheinstelle eine Abholkarte erhielten, keinen gesonderten Abholtermin.

Termine zum Abholen sind nach wie vor für Fahrerlaubnisse zu vereinbaren, die für andere Klassen erweitert wurden, für die eine Verlängerung der abgelaufenen beziehungsweise abzulaufenden Führerscheinklassen ansteht oder die umgeschrieben werden sollen. Kund*innen, die für diese Abholungen einen Termin benötigen, können sich unter der Telefonnummer 0621 504-2425 bei der Führerscheinstelle informieren und einen zeitnahen Termin erhalten.