Zugangsregelungen für VHS, Hallenbad Süd, Theater und Stadtbibliothek beachten – Städtische Seniorentreffs schließen

In der Volkshochschule Ludwigshafen gelten aufgrund der Corona-Pandemie folgende neue Regelungen: Für Bewegungsangebote, Musikkurse, Vorträge und künstlerisches Gestalten ist der Kursbesuch nur noch mit einem Nachweis über Covid-19-Immunisierung möglich (2G). Solange einer dieser Kurs von der VHS fortgeführt wird, besteht für nicht-immunisierte Teilnehmende kein Anspruch auf Erstattung von anteiligen Kursgebühren.

Alle anderen Kursangebote finden weiter mit 3G -Nachweis statt, der Besuch ist jedoch nur noch mit dem negativen Test einer zertifizierten Teststelle möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests sind nur noch für Minderjährige unter Aufsicht erlaubt. Ab Montag, 29. November muss grundsätzlich vor Betreten eines VHS-Gebäudes ein 3-G-Nachweis vorgelegt werden. Dies gilt auch für Beratungen, Sprachberatungen und persönliche Anmeldungen.

2G-Regelung gilt auch im Hallenbad Süd
Im Hallenbad Süd gilt ab sofort ebenfalls die 2G-Regelung. Zutritt haben daher ausschließlich geimpfte und genesene Personen. Dazu gibt es folgende Ausnahmen: Kinder bis zu drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahrs können das Bad ohne Testnachweis besuchen. Kinder und Jugendliche bis zum Ende des 17. Lebensjahrs haben mit Testnachweis Zugang zum Bad, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Ein Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus. Ausnahmen von der 2G-Regelung gibt es außerdem für Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen können, sofern dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden kann. Es muss dabei nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde. Auch in diesem Fall wird ein Testnachweis (kein Selbsttest) benötigt.

Für städtische Kultureinrichtungen wie etwa das Theater und die Stadtbibliothek gilt gemäß der derzeit geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ebenfalls die 2G-Regel.

Schließung der städtischen Seniorentreffs

Ab Montag, 29. November 2021, sind die städtischen Seniorentreffs bis auf Weiteres aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen durch das Corona-Virus geschlossen. Es findet daher kein Kaffeebetrieb statt, auch die angebotenen Kurse und Veranstaltungen können nicht weiter angeboten werden.

"Die Entscheidung, die Seniorentreffs zu schließen, habe ich zusammen mit dem Stadtvorstand nicht leichtfertig getroffen", so Beate Steeg, Sozialdezernentin der Stadt Ludwigshafen. "Ich bedauere sehr, dass gerade jetzt – in der Adventszeit – die ältere Generation wieder auf vieles verzichten muss, was das Leben lebenswert macht. Aber: die Gesundheit ist ein hohes Gut, welches nicht aufs Spiel gesetzt werden sollte", so Steeg weiter.

Die Schließung betrifft das Café Alternativ (Rohrlachstraße 76), Seniorentreff Friesenheim (Luitpoldstraße 99), Gartenstadt-Café (Königsbacher Straße 14), Seniorentreff Hemshof Aktiv (Schmale Gasse 19), LU kompakt (Benckiserstraße 66), Seniorentreff Mundenheim Aktiv (Wegelnburgstraße 59), Seniorentreff Komm R(h)ein! Rheingönheim (Hoher Weg 45-47), Seniorentreff Ruchheim (Schlossplatz) und das Vital-Zentrum Oggersheim (Raiffeisenstraße 24). Für die Angebote im Café Klick (Benckiserstraße 66) besteht die Möglichkeit der Online-Teilnahme – Informationen zu den Online-Kursen gibt es bei Lena Weber unter Telefon 0621 504-2699.