Maßnahmen gemäß PsychKHG in zwei Fällen erforderlich

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) war am Dienstagabend, 4. Oktober 2022, zweimal wegen Maßnahmen gemäß des Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) gefordert.

Die Polizei bat den KVD gegen 21 Uhr um Anfahrt ihrer Oppauer Wache, um einen 25-Jährigen in die Klinik zu begleiten, der einen Ladendiebstahl begangen und danach einen Passanten geschlagen hatte. Der alkoholisierte Mann hatte offenbar zuvor auch Betäubungsmittel konsumiert. Da unter anderem durch das aggressive Verhalten des 25-jährigen dessen Leben, Gesundheit und besonders bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gefährdet waren, brachte die KVD-Streife ihn ins Krankenhaus, wo er stationär aufgenommen wurde.

Gegen 20.30 Uhr bat das Krankenhaus zum Guten Hirten den KVD um Unterstützung, da sich ein 22 Jahre alter Mann aus der Klinik entfernen wollte, der noch als behandlungsbedürftig gelte. Er war am Vortag auf eigenen Wunsch stationär aufgenommen worden, nachdem er wegen einer Sachbeschädigung bereits Polizei und KVD beschäftigt hatte. Obwohl der Mann im Gespräch mit den Einsatzkräften zunächst aufgebracht und uneinsichtig wirkte, konnte die KVD-Streife ihn überzeugen, die Fortsetzung seines Krankenhausaufenthaltes zu akzeptieren.