Schulbuchausleihe: Leihgebühr wird abgebucht

Zum 1. November 2022 wird die Leihgebühr für die Teilnahme an der so genannten entgeltlichen Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2022/23 vom Konto abgebucht. Darüber informiert der Bereich Schulen der Stadtverwaltung.

Die Stadtverwaltung bittet die Zahlungspflichtigen dafür Sorge zu tragen, dass das von ihnen angegebene Konto die korrekten Angaben enthält und zum Zeitpunkt des Einzugs der Leihgebühr eine ausreichende Deckung aufweist. Sollte die Lastschrift nicht eingelöst werden können, können die dem Empfänger entstandenen Aufwendungen und Auslagen dem Zahlungspflichtigen gegenüber geltend gemacht werden.