Ludwigshafener Etat für das Jahr 2023 genehmigt

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat Ludwigshafens Haushaltssatzung für das Jahr 2023 unter Auflagen genehmigt. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck ging die Haushaltsgenehmigung der ADD am Mittwoch, 21. Juni 2023, postalisch zu.

Die erfolgte Genehmigung ermöglicht es unter anderem, dass im laufenden Haushaltsjahr dringend benötigte Investitionen getätigt werden können. Wie bereits in den vergangenen Jahren schreibt die ADD eine Deckelung der freiwilligen Leistungen in Höhe von 32 Millionen Euro vor. Die Aufsichtsbehörde verlangte keine weitere Erhöhung der kommunalen Steuern für das Haushaltsjahr 2023, mahnte aber an, weiterhin nur für dringend erforderliche Maßnahmen Geld auszugeben. Der Stellenplan 2023 – als Bestandteil der Haushaltssatzung – befindet sich noch in der Prüfung durch die ADD. Das bedeutet, dass Stellen vorerst nur auf Grundlage des Stellenplans 2022 besetzt werden können.

Die Aufsichtsbehörde erkannte an, dass ein strukturelles Defizit im Bereich der sozialen Sicherung in Höhe von knapp 118 Millionen Euro das Ludwigshafener Budget erheblich belastet. Als weiterhin besorgniserregend sieht die ADD das fortlaufend schrumpfende Eigenkapital der Stadt an. Die Aufsichtsbehörde fordert von Ludwigshafen, konsequent einen Konsolidierungspfad zu beschreiten, der zu einem nachhaltig ausgeglichenen Haushalt führt. Stadtrat und Verwaltung hatten sich auf einen Eckwertebeschluss, der diesen Ausgleich innerhalb von zehn Jahren erreichen soll, geeinigt.

"Erfreulich ist, dass die Stadtverwaltung nun auf Basis dieser Haushaltsgenehmigung die für das Jahr 2023 vorgesehenen Förderungen und Zuschüsse für Vereine sowie Kulturschaffende auszahlen darf. Das ist eine gute Nachricht gleichermaßen für die davon abhängigen Institutionen, das kulturelle Leben der Stadt und die Bewohner*innen Ludwigshafens", betont Oberbürgermeisterin Steinruck. "Im Zuge des Landesgesetzes zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz setzen wir uns kontinuierlich für eine nachhaltig ausreichende Finanzausstattung der Kommunen ein, damit sie ihre Aufgaben erledigen und ihre Schulden dauerhaft senken können", ergänzt sie.

"Mit der ADD-Haushaltsgenehmigung endet nun glücklicherweise die vorläufige Etatführung. Gleichwohl kann und muss jetzt der Nachtragshaushalt für das laufende Jahr erstellt werden, während parallel schon zahlreiche Überlegungen für den Haushaltsplan 2024 anzustellen sind", hebt Kämmerer und Beigeordneter Andreas Schwarz hervor. "Nach wie vor steht Ludwigshafen aufgrund der finanziell prekären Lage vor massiven Herausforderungen, um das Budgetdefizit effektiv zu verringern und den Eckwertebeschluss des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung umzusetzen. Aufgrund der weiter zunehmenden Lasten beispielsweise in Form von steigender Inflation und Tarifabschlüssen ist die Aufstellung des Haushalts für 2024 eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen", fügt er hinzu.

Da die ADD der Stadtverwaltung Ludwigshafen frühzeitig signalisiert hatte, dass der im November 2022 im Stadtrat eingebrachte Haushaltsentwurf 2023 nicht genehmigungsfähig sei, wurde der Etat überarbeitet und mit entsprechenden Kürzungen erst Mitte März vom Stadtrat verabschiedet.