In 57 Lokalen Verstöße gegen das Landesglücksspielgesetz geahndet

Im Zuge mehrwöchiger Intensivkontrollen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat die Gaststättenabteilung des Bereichs Öffentliche Ordnung eine Vielzahl von Gaststätten im Stadtgebiet überprüft. Mit Unterstützung der ADD-Glückspielaufsicht stellten die städtischen Kontrolleur*innen in 57 von insgesamt 74 überprüften Gaststätten Verstöße hinsichtlich der dort aufgestellten, legalen Automaten fest. Die Einsatzkräfte registrierten in den vergangenen vier Wochen Verstöße gegen das Landesglückspielgesetz (LGlüG). In vielen Fällen fehlte die Verbindung zur Spielersperrdatei OASIS sowie die vorgeschriebene Schulung der in den Lokalen Beschäftigten war nicht vorhanden. Aufgrund der Verstöße wurden Bußgeldverfahren seitens der ADD-Glücksspielaufsicht gegen die Automatenaufsteller und gegen die Gaststättenbetreiber eingeleitet.

In den Kontrollen konnten auch gaststättenrechtliche Verstöße durch die Gaststättenabteilung festgestellt werden. Auf Grund der Vielzahl der Verstöße ist nunmehr beabsichtigt, regelmäßig gemeinsame Kontrollen mit der ADD durchzuführen.