Beigeordneter Schwarz will Gespräche auf Landesebene wegen der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes führen

Anlässlich vermehrt geäußerten Bedenken und Existenzsorgen von Betrieben aufgrund von Kontrollen zur Einhaltung der rheinland-pfälzischen Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (GastVO) erklärte Beigeordneter und Kämmerer Andreas Schwarz, sich dieses Themas im Sinne der betroffenen Kleinbetriebe annehmen zu wollen. "Es handelt sich bei der aktuellen Vorgehensweise nicht um eine bürokratische neue Idee der Stadtverwaltung Ludwigshafen, sondern um eine sukzessive Aufarbeitung der Missachtung landesrechtlicher Vorschriften", unterstreicht der Beigeordnete. Die mangelnde Einhaltung geltender Vorschriften – beispielsweise die Landesbauordnung, das Gewerberecht, das Ladenöffnungszeitengesetz und die Gaststättenverordnung – werde insbesondere auch von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) seit Jahren bemängelt.

Schwarz betont, dass er deshalb die Ludwigshafener Ordnungsbehörde aufgefordert habe, Betriebe darauf hinzuweisen, falls diese gegen die bestehende Rechtslage verstoßen. "Gleichzeitig ist dabei das Ziel der Verwaltung in jedem Einzelfall über die Möglichkeiten zu sprechen, wie ein rechtmäßiger Zustand zu erreichen ist. Leider lassen die derzeit geltenden Landesregelungen wenig Spielraum für Ermessensentscheidungen".                                                                     

Der Ordnungsdezernent kündigt ferner an, zeitnah Gespräche mit der ADD und der zuständigen Abteilung der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium zu führen. Dabei soll die unterschiedliche Rechtsgrundlage – insbesondere zwischen Mannheim (Baden-Württemberg) und Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) thematisiert sowie eine entsprechende Anpassung der strengen rheinland-pfälzischen Verordnung angeregt werden. "Es ist fernab jeder Lebenserfahrung, Betriebe, in deren Räume ein längerer Aufenthalt der Kundschaft weder im Mittelpunkt steht noch vorgesehen ist, mit diesen strengen Vorschriften ohne Ausnahmeregelung zu konfrontieren. Darüber hinaus befinden sich vor allem die kleinen Betriebe ohnehin schon in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen Ladenöffnungsgesetz und den Vorschriften für Gaststätten", betont Schwarz. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen werde das Thema ebenfalls in der nächsten Dienstbesprechung der Ordnungsamtleiter*innen im Land Rheinland-Pfalz auf die Tagesordnung setzen.

Da landesweit noch keine einheitliche Verwaltungspraxis entwickelt worden sei und landesintern sowie länderübergreifend eine Ungleichbehandlung von Kleinbetrieben wegen der Nichtbeachtung geltender Vorschriften bestehe, sei es für die Kommunalverwaltungen schwierig, eine befriedigende Lösung für alle Akteur*innen zu finden. "Bis auf Weiteres werden wir bei der Durchsetzung von Bußgeldern mit Augenmaß vorgehen. Erst nach den angekündigten Gesprächen mit allen sachbefassten Instanzen kann eine finale Vorgehensweise festgelegt werden", so Beigeordneter Schwarz.