Illegale Prostitutionsstätte entdeckt – Viermal Verwarngelder ausgesprochen

Bei einer gemeinsamen Kontrolle sind Polizei und städtische Einsatzkräfte des Bereichs Öffentliche Ordnung am Donnerstagnachmittag, 7. März 2024, in Oggersheim auf mehrere Personen gestoßen, die in einem Wohnhaus illegal der Prostitution nachgingen oder einschlägige Angebote im Internet platziert hatten. Insgesamt verhängte das Ordnungsamt im Zuge des Einsatzes Verwarngelder gegen vier Frauen in Höhe von jeweils 55 Euro.

Die Kontrolleur*innen stießen dort gegen 13.30 Uhr zunächst auf eine Frau, die ihre sexuelle Dienstleistungen online bewarb, aber keine erforderliche Anmeldebescheinigung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zur Ausübung dieser Tätigkeit vorweisen konnte, sondern lediglich über einen Gesundheitsnachweis verfügte. In der Wohnung hielten sich zwei weitere Frauen auf, von der eine ebenfalls online ihre sexuellen Dienste anbot und ebenfalls keine Anmeldescheinigung besaß. Die andere Frau gab an, dass sie künftig der Prostitution nachgehe wolle. Mit ihr wurde ein Termin bei der Abteilung Gewerbe und Ordnung zum Erwerb einer entsprechenden Anmeldebescheinigung vereinbart.

Im Zuge der Kontrolle fanden sich zudem noch zwei Frauen in der Wohnung ein, die ebenfalls im Internet für sich warben. Beide verfügte ebenfalls über keine Anmeldebescheinigung. Die Kontrolleur*innen trafen ferner drei Männer an. Einer davon war ein Freier, der nach Feststellung der Personalien die Wohnung verlassen durfte, die beiden anderen gaben an, Freunde der Frauen zu sein sowie ebenfalls als Prostituierte arbeiten zu wollen.

Die Einsatzkräfte teilten den betroffenen Personen in einem Informationsgespräch mit, dass das Ausüben der Prostitution in den Wohnräumen nicht erlaubt sei und forderten alle auf, die Wohnräume bis spätestens 16 Uhr zu verlassen. Dieser Aufforderungen kamen die Betroffenen nach. Danach wurde die Wohnungstüre versiegelt.