Neuer Kurs zur Kindertagespflege bei der VHS beginnt im September

Ein neuer Qualifizierungskurs für Menschen, die sich in der Kindertagespflege engagieren möchten, beginnt im September 2024 bei der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen. Interessierte können sich ab sofort zum Informationsgespräch beim Büro Flexible Kinderbetreuung melden.

Die Kindertagespflege ist in Ludwigshafen neben den Kindertagesstätten eine weitere und gleichwertige Alternative in der Kindertagesbetreuung. Mehr als 420 Kinder werden derzeit von 90 Tagesmüttern und -vätern in Ludwigshafen betreut. Diesen Anteil möchte die Stadt weiter ausbauen und sucht Menschen aus Ludwigshafen, die sich vorstellen können, als Kindertagespflegeperson Kinder zu betreuen. Für viele Kindertagespflegepersonen ist dies eine gute Möglichkeit, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Die Beratung und Vermittlung erfolgt über das Büro Flexible Kinderbetreuung des Kinderschutzbundes Ludwigshafen. Innerhalb der Stadtverwaltung ist die Kindertagespflege beim Bereich Kindertagesstätten angesiedelt.

Wer in der Kindertagespflege aktiv sein möchte, ist verpflichtet, einen Qualifizierungskurs zu absolvieren, dies gilt auch für pädagogische Fachkräfte. Der Qualifizierungskurs besteht aus zwei Teilen. Der tätigkeitsvorbereitende erste Teil dauert von September 2024 bis Januar 2025. Er findet immer dienstags und donnerstags abends sowie alle 14 Tage samstags statt. Inhalte des ersten Teils des Kurses sind Themen wie zum Beispiel frühe Kindheitspädagogik, Kinderrechte und Kinderschutz, Hygiene, Ernährung, Gesundheit sowie Eingewöhnung oder Zusammenarbeit mit Eltern. Des Weiteren wird ein Businessplan für die selbstständige Tätigkeit erarbeitet. Vermittelt werden außerdem die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Pflegeerlaubnis und gesetzliche Grundlagen. Eingebunden sind ein Praktikum in einer Kita und ein Praktikum bei einer Kindertagespflegeperson. Am Ende des ersten Lehrgangs findet ein Kolloquium über ausgesuchte Themeninhalte des Kurses statt. Die angehenden Kindertagespflegepersonen erarbeiten außerdem eine Konzeption, die regelmäßig fortgeschrieben wird. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein entsprechendes Bundeszertifikat.

Wenn der erste Teil des Qualifizierungskurses erfolgreich abgeschlossen wurde, kann die frisch gebackene Kindertagespflegeperson mit der Betreuung von Kleinkindern bis zu drei Jahren beginnen. Hierzu wird eine so genannte Pflegeerlaubnis erteilt. Im Frühjahr beginnt der tätigkeitsbegleitende zweite Teil des Lehrgangs. Hier werden Themen oder Fragen, die in der Betreuung entstehen, erarbeitet und fachlich begleitet. Am Ende dieses Kurses gibt es eine weitere sogenannte Lernergebnisfeststellung zu Themen aus der Praxis. Der zweite Kursteil endet im Juni 2025 mit einem Bundeszertifikat. Die Voraussetzungen, um an einem Qualifizierungskurs teilnehmen zu können, sind der Nachweis eines Sprachstandsniveaus von mindestens B2 sowie ein Schulabschluss. Die Teilnahmegebühr beträgt für den vollständigen Kurs, der 300 Unterrichtseinheiten plus 80 Stunden Praktikum umfasst, insgesamt 300 Euro.

Interessierte müssen verschiedene Voraussetzungen der Eignung erfüllen: Es ist vor allem wichtig, dass es sich um gefestigte Persönlichkeiten handelt, die kinderlieb sind und einen guten Zugang zu Kindern finden. Dies wird in einem persönlichen Gespräch mit der Fachberatung beim Kinderschutzbund, Büro Flexible Kinderbetreuung, durch einen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben und während des Qualifizierungskurses festgestellt. Außerdem werden ein Führungszeugnis und ein Gesundheitsnachweis gefordert.

Die Betreuung kann entweder in der Wohnung der Kindertagespflegeperson, in der Wohnung der Eltern oder in anderen Räumen stattfinden. Wenn in eigenen oder anderen Räumen betreut wird, werden die Wohnverhältnisse durch den Kinderschutzbund und den Bereich Kindertagesstätten vorab angeschaut und gemeinsame Möglichkeiten für die Betreuung erarbeitet. Eine Gestattung des Vermieters muss eingeholt werden. Des Weiteren sollte Platz zum Spielen und ausreichend Spielmaterial vorhanden sein, sowie Ruhe- und Schlafmöglichkeiten für kleinere Kinder. Die Stadt hat zusammen mit der Fachberatung des Büros Flexible Kinderbetreuung Standards erarbeitet, in die Auflagen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sowie Themen aus den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts "Raumgestaltung in der Kindertagespflege" mit eingearbeitet wurden. Nach diesen Standards werden die Räumlichkeiten bewertet und die Anzahl der zu betreuenden Kinder vereinbart. Laut Sozialgesetzbuch VIII darf eine Kindertagespflegeperson maximal bis zu fünf Kinder betreuen. Es können auch zwei Kindertagespflegepersonen in einer Gemeinschaftspflegestelle zusammenarbeiten und bis zu zehn Kinder betreuen. Die Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Die Stadt gewährt den Tagesmüttern und -vätern sieben Euro pro Kind pro Stunde. Sie gewährt zudem einen Zuschuss zu Kranken- und Unfallversicherung sowie zur Altersvorsorge. Zusätzlich werden der Kindertagespflegeperson Urlaubs- und anteilige Krankheitszeiten, sowie anteilige Ausfallzeiten des Kindes gezahlt.

Zuständig für die Beratung und Vermittlung ist das Büro Flexible Kinderbetreuung des Kinderschutzbundes Ludwigshafen. Interessierte können sich jederzeit dorthin wenden unter der Telefonnummer 0621 58790200 oder per E-Mail an tagespflege@kinderschutzbund-ludwigshafen.de.

Für weitere Fragen steht außerdem Marion Hoffmann-Seifert als Ansprechpartnerin beim Bereich Kindertagesstätten zur Verfügung, zu erreichen unter der Telefonnummer 0621 504-3916 oder per E-Mail an kindertagespflege@ludwigshafen.de.