Fehlende Firmierung – KVD macht Automaten unbenutzbar

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Donnerstag, 29. Februar 2024, einen Warenautomaten in Mundenheim wegen fehlender Kennzeichnung versiegelt. Der unter anderem mit Snacks, Getränken, Kondomen und E-Zigaretten bestückte Automat wies nicht die gesetzlich erforderliche, sogenannte Firmierung auf. Gewerbetreibende sind gemäß der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, diese Firmierung sichtbar auf den Automaten anzubringen. Die Firmierung muss beispielweise den Namen der Aufsteller*innen sowie deren ladungsfähige Adressen und die Anschrift der Hauptniederlassung des jeweiligen Unternehmens enthalten. Aufgrund der fehlenden Firmierung machten die Einsatzkräfte den Warenautomaten mittels der Versiegelung unbenutzbar.