Angebot von Bürgerbüros wegen Personalengpässen eingeschränkt – Auf je einen Öffnungstag in Oggersheim und Oppau verringert – Unbesetzte Stellen sorgen für lange Wartezeiten beim Team Einbürgerung

Wegen Personalengpässen müssen die bisherigen jeweils zwei Öffnungstage in den Außenstellen des Bürgerbüros in Oggersheim und Oppau ab 1. Juni 2024 auf je einen Öffnungstag je Woche verringert werden. Das bedeutet, dass die Möglichkeit der Terminvergabe ab diesem Datum bis auf Weiteres auf nur noch je einen Tag reduziert wird. Das Bürgerbüro in Oggersheim ist zukünftig nur dienstags, das Bürgerbüro in Oppau nur mittwochs geöffnet.

Aufgrund von kurz- und längerfristigen Ausfällen von Mitarbeiter*innen, des Andauerns der Einarbeitung neuer Kolleg*innen sowie der Abstellung von Personal für die Wahlen musste eine praktikable Lösung gefunden werden, um das Dienstleistungsangebot anzupassen. Weil im zentralen Bürgerbüro Vorsprachen mit und ohne Termin erfolgen, können die vorhandenen Mitarbeiter*innen dort zielgenauer eingesetzt werden. Sobald sich die Situation entspannt hat, werden die Öffnungstage wieder wie gewohnt jeweils zwei Tage in Oggersheim wie auch in Oppau betragen.

Hohe Rückstände bei der Bearbeitung von Einbürgerungen
Unbesetzte Stellen sind auch der Grund für hohe Rückstände im Team Einbürgerung des Standesamtes. Hier sind von fünf Sachbearbeiterstellen aus unterschiedlichen Gründen derzeit nur zwei Stellen mit eingearbeiteten Mitarbeiter*innen besetzt, in Kürze wird es nur noch eine Stelle sein. Zwei neue Kolleg*innen sind bereits seit Jahresanfang in der Einarbeitung, ein Auszubildender am Ende seiner Ausbildung ist dem Team seit kurzem zur Einarbeitung und zur dauerhaften Unterstützung zugewiesen worden.

Dennoch sind die Wartezeiten durch das fehlende Personal mittlerweile auf mehr als ein Jahr angestiegen. Dazu kommen ab Ende Juni 2024 vermutlich zusätzlich weitere mehrere hundert Anträge pro Jahr durch das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht, welches vorsieht, dass die deutsche Staatsangehörigkeit bereits nach einer Dauer von fünf – statt bisher acht – Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland beantragt werden kann.

Die Stadtverwaltung bittet die betroffenen Antragsteller*innen diesbezüglich um Verständnis und Geduld.