Ausweis - Reisepass
Seit 1. November 2005 werden die Reisepässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt (zwei Fingerabdrücke, digitales Passfoto). Die biometrischen Merkmale im Chip können zukünftig maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören.
Beachten Sie bitte, dass die Reisepässe zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden. Es muss daher mit Bearbeitungszeiten von rund vier Wochen gerechnet werden. Beim Abholen des Reisepasses können Sie sich vertreten lassen. Eine Vollmacht ist schriftlich vorzulegen.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergab sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge wie Nachname, Vorname, Geburtsdatum und eventuell das Passfoto im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Seit diesem Tag benötigen alle Kinder ab der Geburt bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Es wird deshalb empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und je nach Ziel Personalausweise zur Verfügung.
Expressreisepass
In besonders dringenden Fällen kann, bei einer Antragstellung bis spätestens 11 Uhr, innerhalb von vier Werktagen ein Expressreisepass ausgehändigt werden. Beispiel: Antrag montags bis 11 Uhr gestellt, Expressreisepass spätestens am Donnerstag 12 Uhr zur Abholung bereit.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Das Lichtbild sollte nicht älter als ein Jahr sein.)
Ausführung: Keine Uniform, keine uniformähnlichen Kleidungsstücke, Gesicht von vorne, nicht verdeckt und möglichst mit neutralem Ausdruck, Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Hintergrund muss heller als die Gesichtsfarbe sein, Größe: 45 mal 35 Millimeter, im Hochformat ohne Rand, Gesichtsausmaß mindestens 32 Millimeter, maximal 36 Millimeter. Das Gesicht muss in allen Teilen ausreichend und gleichmäßig ausgeleuchtet sein. - bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
- Den Antrag müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der weiteren personensorgeberechtigten Person und deren Personalausweis oder Pass (bzw. eine Kopie hiervon) vorzulegen. Das Kind ist zur Antragstellung mitzubringen.
Da Sie eine Unterschrift leisten müssen, ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Antragstellung erforderlich.
Gebühren
In allen Bürgerbüros kann per EC-Karte gezahlt werden.
- Wohnortänderung: Gebührenfrei
Bei Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren:
- Reisepass 32-seitig 37,50 Euro; 48-seitig 59,50 Euro
- Expressreisepass 32-seitig 69,50 Euro; 48-seitig 91,50 Euro
Bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren:
- Reisepass 32-seitig 60 Euro; 48-seitig 82 Euro
- Expressreisepass 32-seitig 92 Euro; 48-seitig 114 Euro
Die Gebühr für eine Verlustmeldung beträgt 15 Euro.
Zusätzliche Informationen
Gültigkeitsdauer
- 10 Jahre bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet haben
- 6 Jahre bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- eine Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich
Änderungen
- des Wohnorts sind möglich
- des Familiennamens aufgrund einer Namensänderung sind nicht möglich. Es muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Der Eintrag von Kindern in den Reisepass ist seit 1. November 2007 nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zum neuen Reisepass auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern
Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Onlineservices
Abholung
Sofern Sie bei der Antragsstellung Ihres neuen Reisepasses die Ausweisnummer des neuen Dokumentes erhalten haben, können Sie über Statusabfrage im Internet den Status der Beantragung ("in Bearbeitung" oder "liegt zur Abholung bereit") abfragen.
Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
Terminvereinbarung
Termine für die Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Neue Termine werden täglich für die nächsten 42 Tage freigeschaltet. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, kann in dringenden und unaufschiebbaren Fällen montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der folgenden Rufnummer ein Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße reserviert werden.
- Bürgerbüro Bismarckstraße: 0621 504-3724
Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.
Wichtiger Hinweis
Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.