Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Deaktivierung von iKfz-Vorgängen

Die geplante, weiterführende Stufe für Online-Zulassungen – i-Kfz-Stufe 4 – kann erst mit Verzögerung eingeführt werden. Die technische Umsetzung der neuen Funktionen ist nach Angaben des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit mehr Aufwand verbunden, als dies zunächst zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden. Aus diesen Gründen können die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 landesweit voraussichtlich erst ab Mitte bis Ende Februar 2024 freigeschaltet werden.

Darüber hinaus stehen ab dem heutigen Donnerstag, 1. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online-Zulassung von Fahrzeugen – i-Kfz Stufe 3 genannt – auch nicht mehr zur Verfügung. Unabhängig davon bleiben für die Kundinnen und Kunden die Services "Wunschkennzeichen", "Zufallskennzeichen" sowie "Abfrage Zulassungsbescheinigung Teil 2" über das Kfz-Portal verfügbar.

Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist bedauerlich, indes liegen diese Maßnahmen aber außerhalb der Einflusssphäre der Ludwigshafener Zulassungsstelle. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten.

Hinweis

Die Kfz-Zulassungsstelle ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ludwigshafen zuständig. Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises finden die entsprechenden Informationen auf der Internetseite des Rhein-Pfalz-Kreises: www.rhein-pfalz-kreis.de.