Fachkräfteeinwanderungsgesetz – beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz orientiert sich im Wesentlichen an den Erfordernissen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen ab dem 1. Januar 2021 direkt an die zentrale Ausländerbehörde für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Rheinland- Pfalz in Kaiserslautern.