Führerschein - Großbritannien ("Brexit")

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweispapiere
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Gültiger ausländischer Führerschein
  • Übersetzung vom ADAC oder von einem gerichtlich bestellten vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer beziehungsweise einer gerichtlich vereidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin für Land- oder Oberlandesgerichte (Klassifizierung dringend angeben)

Klasse C / C1 / CE / C1E

  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV))
  • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
  • Führungszeugnis mit Kennnummer Ü99 Erteilung einer Fahrerlaubnis (alt K18) bei erstmaligem Eintrag der Schlüsselzahl 95, Beantragung beim Bürgerservice nach Antragstellung 13 Euro
  • eventuell IHK-Prüfung oder Weiterbildung für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation)

Klasse D / DE / D1E

  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der FeV)
  • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
  • Eignungsgutachten (Anlage 5 Absatz 2 der FeV)
  • Führungszeugnis mit Kennnummer Ü99 Erteilung einer Fahrgastbeförderung
  • (alt K09), Beantragung beim Bürgerservice, nach Antragstellung 13 Euro
  • eventuell IHK-Prüfung oder Weiterbildung für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation)

 

Gebühren

  • 35 Euro
  • 8,70 Euro vorläufige Fahrberechtigung
  • 5,10 Euro Direktversand

 

Onlineservices

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.