KFZ - Digitale Zulassungsvorgänge (iKfz)

Folgende Vorgänge können derzeit online beantragt werden:

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
  • Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung auf denselben Fahrzeughalter
  • Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)
  • Umschreibung mit und ohne Halterwechsel (innerhalb LU oder von außerhalb)
  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb von LU

Erforderliche Unterlagen

Die digitale Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist auch ohne Identifizierung mit dem Ausweis möglich.

Für jeden digitalen Zulassungsvorgang gibt es folgende Voraussetzungen:

Registrierung des BundID-Kontos über einmalige Identifizierung entweder mit dem

  • ELSTER-Zertifikat oder
  • Personalausweis, elektronischen Aufenthalstitel (eAT) oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)

Für die Identifizierung mit dem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel wird ein zertifiziertes Lesegerät oder ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle und installierter "AusweisApp“ für den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel benötigt.

Zusätzliche Informationen

Auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums finden Sie:

  • weitere Informationen zur Durchführung der Digitalen Zulassungsvorgänge
  • Beschreibungen und nähere Voraussetzungen zu den einzelnen Vorgangsarten
  • Videos zur Durchführung des Vorgangs und dem Anbringen der Stempelplaketten auf den Schildern am Ende der Seite

bmdv.bund.de

Außerbetriebsetzung

Dies ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, auch ohne Identifizierung mit dem Ausweis.

Zulassungsvorgänge

Für die Zulassungsvorgänge müssen die Zulassungsbescheinigungen nach folgenden Zeitpunkten ausgestellt worden sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB-Teil I, früher Fahrzeugschein) nach dem 1. Januar 2015
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB-Teil II, früher Fahrzeugbrief) nach dem 1. April 2018

Die ZB-Teil I wird bei Neuzulassungen nicht benötigt, da diese erst bei der Zulassung ausgestellt wird.

Hinweis zum sofortigen Losfahren:

Nach dem Abschluss der digitalen Zulassung darf das Fahrzeug ab sofort für 10 Kalendertage mit angebrachten Kennzeichen auch ohne aufgeklebte Stempelplaketten gefahren werden. Der Zulassungsbescheid am Ende der digitalen Zulassung muss dafür zwingend ausgedruckt und sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden, bis die Stempelplaketten für die Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere per Post zugestellt wurden. Die Stempelplaketten müssen dann unverzüglich auf den Kennzeichen angebracht werden.

Die Vorgänge werden von der Zulassungsstelle zeitnah (in der Regel am nächsten Werktag) bearbeitet und die Unterlagen postalisch an den Antragsteller oder die Antragstellerin gesendet.

Die Bezahlung ist über giropay (Online-Banking), PayPal oder Kreditkarte am Ende des Vorgangs möglich.

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