Schülerbeförderung - Praktikumsfahrten

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf die Erstattung der notwendigen Kosten, die im Rahmen von Erkundungen und Praktika für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu Erkundungs- und Praktikumsorten anfallen. Hat der Schüler oder die Schülerin bereits ein gültiges Maxxticket, ist der Anspruch auch Erstattung der notwendigen Beförderungskosten zum Erkundungs- oder Praktikumsort damit abgegolten. Erstattet werden nur Fahrkarten im Verkehrsverbund Rhein-Neckar- GmbH. Der Erwerb der Fahrtkarten obliegt dem Schüler oder der Schülerin selbst und für die Erstattung im Nachhinein bereit zu halten. Ohne Fahrkartennachweise werden keine Beförderungskosten erstattet.

Voraussetzungen

  • Die Antragstellung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss des Praktikums erfolgen
  • Der kürzeste Fußweg vom (Haupt-)Wohnsitz zur Praktikumsstätte muss länger als vier Kilometer oder besonders gefährlich sein.

Antragstellung

Der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten ist online zu stellen

Antrag auf Erstattung der Erkundungs- oder Praktikumsfahrten

Halten Sie bitte folgende Unterlagen zum hochladen bereit:

  • Fahrkarten
  • Praktikumsbescheinigung
  • Gegebenenfalls Kundennummer eines Maxxtickets der rnv

Sollten Antragstellerinnen oder Antragsteller Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Online-Antrages haben, so hilft der Bereich Schulen unter schuelerbefoerderung@ludwigshafen.de gerne weiter.

Rechtsgrundlagen

  • Paragraf 74 Absatz 2 Nummer 7 des Landesgesetzes über Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz - SchulG)

Zusätzliche Informationen

Die Fahrkarten können bei der

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv)
Mobilitätszentrale (am Berliner Platz)
Ludwigstraße 6
67059 Ludwigshafen am Rhein

vor Antritt der Erkundung / des Praktikums erworben werden. Je nach Dauer der Praktikumszeit ist es sinnvoll, Mehrfahrtentickets- oder Wochenfahrkarten zu erwerben, um die Kosten auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.