Sterbefall - Grabarten
Auf den Friedhöfen in Ludwigshafen werden folgende Grabfelder und Grabarten angeboten:
- Reihengrabstätten für Erdbestattung und Urnenbeisetzung
- Familien- und Partnergrabstätte für Erdbestattung und Urnenbeisetzung
- Grabfelder mit Dauergrabpflege
- Urnenmauern und Urnenstelen
- Urnengemeinschaftsanlage
- Baumgrabstätten an einem Gemeinschaftsbaum
- Baumgrabstätten an einem Familien- oder Partnerschaftsbaum
- Kindergrabstätten für Kinder bis sechs Jahre
- Ruhestätte für totgeborene Kinder, die nicht dem Bestattungsrecht unterliegen "Grabfeld der Herzenskinder"
- Grabfeld für verstorbene Muslime
- Jüdischer Friedhof
Die verschiedenen Grabarten werden nicht auf allen Friedhöfen angeboten. Über nähere Einzelheiten informiert die Friedhofsverwaltung.
Reihengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
- Nutzungsdauer 20 Jahre
- Verlängerung ist nicht möglich
- Bestattung oder Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab
- die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt
Familien- und Partnergräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
- können bereits zu Lebzeiten für die Dauer von 30 Jahren, (Baumgrabstätten für die Dauer von 25 Jahre) erworben werden
- individuelle Verlängerung möglich
Familiengräber
- Beisetzung von Verstorbenen einer Familie oder eines verbundenen Personenkreises
- Belegung mit zwei Särgen und vier Aschenurnen
- Grablage kann mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden
Partnergräber
- Beisetzung von Ehepaaren und Lebenspartnerschaften
- Belegung mit zwei Särgen oder einem Sarg und einer Ascheurne beziehungsweise zwei Aschenurnen
- Grablage wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt
Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Zeitpunkt des Ersterwerbes und endet nach Ablauf von 30 Jahren. Die Ersterwerberin beziehungsweise der Ersterwerber des Nutzungsrechtes an einer Familien-, Partnergrabstätte erhält darüber eine Urkunde.
Urnenmauern und Urnenstelen (Kolumbarien)
Urnenmauern werden auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Mundenheim, Urnenstelen auf dem Friedhöfen Friesenheim und Ruchheim angeboten.
- Nutzungsdauer 30 Jahre
- Beisetzung von zwei Urnen pro Mauernische
Die Lage der zur Verfügung stehenden Nischen erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Urnengemeinschaftsgrabstätten
Urnengemeinschaftsgrabstätten werden auf dem Friedhof Friesenheim angeboten.
- Nutzungsdauer 30 Jahren
- individuelle Verlängerung möglich
- gemeinsames Grabmal mit den Lebensdaten der Verstorbenen auf einer Bronzetafel
- dauerhaften Pflege des Grabfeldes
Baumgrabstätten
Im Einklang mit der Natur unter einem Baumbestand befinden sich die außergewöhnlichen und stimmungsvollen Grabstätten.
- Nutzungsdauer 25 Jahre
- individuelle Verlängerung möglich
- kann bereits zu Lebzeiten ausgewählt und erworben werden
- Lage der Grabstätte kann persönlich ausgewählt werden
- Beisetzung in Bio-Urnen
- dauerhafte Pflege des Grabfeldes obliegt der Friedhofsverwaltung
- Grabschmuck kann und darf nur an dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden
Familien- und Partnerschaftsbaum
- acht Baumgrabplätze
- ein Nutzungsberechtigter für alle Grabplätze
Gemeinschaftsbaum
Die Nutzungsrechte werden an die jeweiligen Grabverantwortlichen vergeben.
Kinderbegräbnisstätten
- Nutzungsdauer 15 Jahre
- Beisetzungen von Kindern bis zum vollendeten fünften Lebensjahr
- Die Erd- oder Urnenbeisetzungen werden als Reihengräber vergeben.
- Die Gedenksteine können individuell gestaltet werden
Ruhestätte für totgeborene Kinder "Grabfeld der Herzenskinder"
Für alle totgeborenen Kinder bis 500 Gramm, die nicht individuell bestattet wurden, finden zweimal jährlich Beisetzungen im Rahmen einer ökumenischen Trauerfeier auf dem Hauptfriedhof statt. Diese Form der Bestattung ist für die Eltern kostenfrei.
Grabfeld für verstorbene Muslime
Auf dem Hauptfriedhof befindet sich ein nach Mekka ausgerichtetes Grabfeld für Verstorbene muslimischen Glaubens. Für den traditionellen Abschied stehen Räumlichkeiten zur Totenwaschung in der Trauerhalle und ein nach Mekka ausgerichteter Gebetstisch auf dem Grabfeld zur Verfügung.
Jüdischer Friedhof
Die Bestattungen auf dem jüdischen Friedhof im Hauptfriedhof, finden nur in Absprache mit der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz, Am Weidenberg 3, 67346 Speyer (Telefon: 06232 9 90 17 61) statt.
Gärtnerbetreute Grabanlagen
Zur Sicherung der Dauergrabpflege bei Gemeinschaftsgrabstätten wurde von der Friedhofsverwaltung zunächst auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Oppau in Kooperation mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz e.G. und dem Verein für gärtnerbetreute Grabanlagen Ludwigshafen e.V. Flächen für einen Großteil der Grabarten zur Gesamtgestaltung und zur Gewährleistung einer dauerhaften Pflege zur Verfügung gestellt. In 2014 wurde auch auf dem Friedhof Maudach ein solches Grabfeld angelegt.
In einer fertig angelegten parkähnlichen Umgebung mit blühender Wechselbepflanzung "Memoriam Garten Ludwigshafen" sind Bestattungen in verschiedenen Grabarten möglich. Über einen zusätzlich zum Erwerb des Nutzungsrechtes abzuschließenden Dauergrabpflegevertrag wird für die Dauer des Nutzungsrechtes die gärtnerische Pflege des gesamten Grabfeldes gewährleistet. Die Hinterbliebenen können, ohne sich selbst um die Grabpflege kümmern zu müssen, ihren Verstorbenen gedenken.
Gebühren
Kosten einer Reihengrabstätte:
- Erdgrab für Erwachsene und Kinder über sechs Jahre
918 Euro - Erdgrab für Kinder bis sechs Jahre
378 Euro - Urnengrab
565 Euro
Kosten einer einstelligen Familien- oder Partnergrabstätte:
- Erdfamiliengrab (allgemeine Lage)
1.816 Euro - Erdfamiliengrab (besondere Lage)
2.339 Euro - Erdpartnergrab
1.713 Euro - Urnenfamiliengrab (allgemeine Lage)
1.041 Euro - Urnenfamiliengrab (besondere Lage)
1.564 Euro - Urnenpartnergrab
911 Euro
Kosten einer Mauernische oder Stelennische
- Urnenmauer Hauptfriedhof
2.660,00 Euro - Urnenmauer Friedhof Mundenheim
2.261,00 Euro - Urnenstelen Friedhöfe Friesenheim und Ruchheim inkl. Verschlussplatte 2.572 Euro
Kosten einer Urnengemeinschaftsgrabstätte
- 1.825 Euro
Kosten für das Nutzungsrecht an einem Baum
- 9.620 Euro
Kosten einer Baumgrabstätte
- 1.283 Euro
Kosten für eine Kindergrabstätte
- 378 Euro
Grabmalgenehmigung
- 52 Euro
Satzungen
Ortsrecht: 7-07 Friedhofsatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Ortsrecht: 7-09 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung)
Zusätzliche Informationen
Die Ruhezeit
Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden darf. Dieser Zeitraum soll sowohl eine ausreichende Verwesung der Leichen als auch eine angemessene Totenruhe gewährleisten. Die Ruhezeit beträgt bei Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Bei der Bestattung von Kindern unter sechs Jahren und bei Beisetzungen in einer Baumgrabstätte beträgt die Ruhezeit 15 Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit ist eine Wiederbelegung beziehungsweise Umbettung grundsätzlich nicht möglich.
Laufzeit
Laufzeit ist die Dauer des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte, die bei einem Familien- oder Partnergrab durch Nachkauf verlängert werden kann.
Bei einem Reihengrab ist dies nicht möglich, da die Laufzeit der Ruhezeit entspricht.
Gestaltung
Auf den Friedhöfen existieren Grabfelder mit und ohne besondere Gestaltungsvorschriften. Über nähere Einzelheiten informiert die Friedhofsverwaltung