Voraussetzungen

Der Schulweg ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar, wenn er besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Realschule plus in der jeweiligen Schulform (integrativ oder kooperativ) länger als vier Kilometer ist.

Einkommensunabhängig!