Betreuungsbehörde

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsbehörde Ludwigshafen ist zuständig für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung im Stadtgebiet der Stadt Ludwigshafen am Rhein stehen.

Betreuung meint in diesem Zusammenhang keine Pflege und Versorgung, sondern die rechtliche Vertretung von Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit ganz oder teilweise selbst zu regeln. Die Betreuung wird unter Berücksichtigung des Wohles und, sofern möglich, des freien Willens der/des zu Betreuenden nur für die Aufgabenkreise errichtet, die die/der Betreute aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr selbst erledigen kann.

Die Aufgaben der Betreuungsbehörde sind im Betreuungsbehördengesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit "FamFG" geregelt.

Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere:

  • Beratung, Unterstützung und Fortbildung von Betreuerinnen und Betreuern
  • Beratung und Unterstützung von Betreuten
  • Gewinnung von Betreuerinnen/Betreuern
  • Förderung und Unterstützung von Initiativen im Betreuungsbereich
  • Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen
  • Unterstützung des Betreuungsgerichts durch Sozialberichte, Sachverhaltsermittlung und mehr
  • Übernahme von besonders schwierigen Betreuungen
  • Unterbringungen nach dem Betreuungsrecht
  • Information über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Beglaubigung von Unterschriften bei Vorsorgevollmachten
  • Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel Vortragsveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften)

Die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde beraten Sie gerne, wenn

  • Sie als gerichtlich bestellter Betreuer oder Betreuerin für einen Angehörigen oder einen anderen hilfebedürftigen Menschen tätig sind und mit Angelegenheiten konfrontiert werden, für deren Erledigung Sie Rat und Unterstützung brauchen,
  • Sie allgemeine Informationen über die Errichtung einer Betreuung möchten,
  • Sie selbst Interesse daran haben, sich ehrenamtlich zu engagieren und die Betreuung für einen Menschen zu übernehmen,
  • Sie sich über Vorsorgemöglichkeiten wie beispielsweise Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und ähnliches informieren wollen.

Berufsbetreuerinnen und -betreuer gesucht

Die Betreuungsbehörde der Stadt Ludwigshafen sucht derzeit noch Berufsbetreuerinnen und -betreuer in selbständiger Tätigkeit zur Führung rechtlicher Betreuungen im Amtsgerichtsbezirk/Stadtbezirk Ludwigshafen.
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen das Führen rechtlicher Betreuungen für volljährige Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen ihre (rechtlichen) Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können und Unterstützung und Schutz ihrer Rechte in verschiedenen Bereichen des Lebens bedürfen.

Zur Ausübung der Tätigkeit als Berufsbetreuer*in im Haupt- oder Nebenberuf ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich.

Voraussetzungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung und Sachkundenachweis
  • oder Volljurist*innen mit Qualifizierung zum Richteramt; Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen
  • Erfahrung im Umgang mit Menschen mit psychischer, geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung und suchtkranken Menschen erwünscht
  • gute kommunikative Fähigkeiten, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit, soziale Kompetenz und routinierter, höflicher Umgang mit Behörden, Banken etc.
  • die Bereitschaft, sich im Bereich der rechtlichen Betreuung stetig fort- und weiterzubilden

Seit 1. Januar 2023 bitte beachten:
Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger als Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer mit Sitz in einer anderen Gemeinde müssen sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde am Betriebssitz bewerben und registrieren lassen. Bereits anderweitig registrierte Betreuerinnen und Betreuer können auch ohne Bewerbungsverfahren mit der Betreuungsbehörde Kontakt aufnehmen.

Die Betreuungsbehörde bietet

  • eine interessante und vielschichtige Tätigkeit mit Menschen mit verschiedenen Problemlagen und Erkrankungen
  • Regelmäßiger Austausch mit Betreuungsbehörde und Amtsgericht in örtlichen Arbeitsgemeinschaften
  • Informationen über die Möglichkeiten der Fortbildung
  • Beratung in Problemfällen
  • Vermittlung der geeigneten Betreuungen

Bewerbungsunterlagen können jederzeit an die Betreuungsbehörde per E-Mail gesendet werden an betreuungsbehoerde@ludwigshafen.de.