Bewohnerparken

Anwohnerparken

Die Beantragung des Bewohnerparkausweises kann durch eine andere Person erfolgen. Die schriftlich bevollmächtigte Person muss den Personalausweis, Führerschein und KFZ-Schein im Original der vollmachtgebenden Person vorzeigen. Sollte die vollmachtgebende Person nicht der Halter oder die Halterin des Fahrzeuges sein, so muss wie sonst auch, die Bescheinigung des Fahrzeughalters oder der -halterin zur ständigen Nutzung vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen zwingend im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein
  • Bescheinigung von Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin zur ständigen Überlassung, wenn Antragssteller/in und Fahrzeughalter/in nicht übereinstimmt.
  • Falls ein Bewohnerparkausweis vorhanden ist, muss dieser abgegeben werden

Liegen die Originale nicht vor, kann kein Bewohnerparkausweis ausgehändigt werden.

Parkzonen Änderung bei Wohnungswechsel / Umzug in eine andere Parkzone

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein
  • Bestehender Bewohnerparkausweis

Kennzeichenänderung

  • Bestehender Bewohnerparkausweis
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein
  • Bescheinigung von Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin zur ständigen Überlassung, wenn Antragssteller/in und Fahrzeughalter/in nicht übereinstimmt.

Gebühren

Ausstellung eines Bewohnerparkausweises

  • 180 Euro
     

Änderungen des Anwohnerparkausweises aufgrund von:

Kfz- bzw. Kennzeichenwechsel
Namensänderung
Umzug innerhalb der gleichen Anwohnerparkzone

  • 12,80 Euro

Umzug in eine andere Parkzone

  • 15,35 Euro

Besuchertageskarten

  •  16 Tageskarten: 40 Euro

Onlineservices

Termine zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises können unter folgendem Link vorgenommen werden:

Online-Terminvereinbarung