Bewohnerparken
Anwohnerparken
Die Antragstellenden müssen immer persönlich zur Antragstellung des Bewohnerausweises bei der Behörde vorstellig werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Bescheinigung von Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin zur ständigen Überlassung, wenn Antragssteller/in und Fahrzeughalter/in nicht übereinstimmt.
- Falls ein Bewohnerparkausweis vorhanden ist, muss dieser abgegeben werden
Parkzonen Änderung bei Wohnungswechsel / Umzug in eine andere Parkzone
- Personalausweis bzw. Pass
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Bestehender Bewohnerparkausweis
Kennzeichenänderung
- Bestehender Bewohnerparkausweis
- Personalausweis
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Bescheinigung von Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin zur ständigen Überlassung, wenn Antragssteller/in und Fahrzeughalter/in nicht übereinstimmt.
Gebühren
Neuausstellung
- 30,70 Euro
Änderung bei Wohnungswechsel oder Namenswechsel
- 10,20 Euro
Kennzeichen Änderung
- 10,20 Euro
Umzug in eine andere Parkzone
- 15,35 Euro
Besucherkarten
- 16 Tageskarten: 20 Euro
Onlineservices
Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden: