Führerschein - Neuerteilung

Ihnen wurde die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder durch die Verwaltungsbehörde entzogen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweispapiere
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, wie z.B.Untersuchungen, sollten Sie im Vorfeld mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin besprechen, da es sehr viele individuelle Voraussetzungen zu prüfen gibt.
  • Nachweis über eine Schulung in Erste Hilfe für Kl. A, B, BE
  • Ärztliche und augenärztliche Untersuchungen für Kl. C, C1, C1E, CE, D, DE

Gebühren

  • 263,40 Euro zuzüglich 13 Euro für Führungszeugnis
  • Führungszeugnis, Beantragung beim Bürgerservice nach Antragstellung 13 Euro oder vorab mit der Schlüsselnummer K04

Onlineservices

Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.

Merkblätter