Ziel der Richtlinien zur Förderung der Ludwigshafener Sportvereine ist es, insbesondere den Vereinssport bei seinem Bemühen, allen Menschen in unserer Stadt eine sportliche Betätigung zu ermöglichen, sowohl ideell als auch finanziell zu unterstützen.

Gefördert werden alle Ludwigshafener Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt, dem Ludwigshafener Sportverband angeschlossen und dem Bereich Sport gemeldet sind sowie die Mindestmitgliedsbeiträge des Sportbundes Pfalz für Erwachsene, Jugendliche und Schüler erheben. Die finanzielle Sportförderung wird im Rahmen der im städtischen Haushalt zur Verfügung stehenden  Mittel gewährt. Ein finanzieller Rechtsanspruch besteht nicht.

Folgende Zuwendungen können im Rahmen der Sportförderrichtlinien auf Antrag gewährt werden:

  • Zuwendungen zur Förderung des Jugendsports
  • Zuwendungen zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten
  • Zuwendungen zu anfallenden Benutzungsentgelten
  • Zuwendungen für geleistete Ausbaubeiträge und Gebühren für Oberflächenentwässerung
  • Zuwendungen zu Neubau-, Erweiterungs- und Verbesserungsarbeiten sowie Instandsetzungen von Vereinsanlagen