Als 25. Kommune in Rheinland-Pfalz führte Ludwigshafen im Juli 2015 die landesweite Ehrenamtskarte ein. Mittlerweile beteiligen sich mehr als 100 Kommunen in Rheinland-Pfalz.

In seiner Sitzung am 9. Februar 2015 traf der Stadtrat die Grundsatzentscheidung zur Einführung der Ehrenamtskarte. In der Sitzung am 27. April 2015 stimmte er dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Administration der Ehrenamtsbörse VEhRA zu übergeben.

Mit der Ehrenamtskarte soll ehrenamtliches, bürgerschaftliches Engagement belohnt werden. Eingeführt wurde sie auf dem landesweiten Ehrenamtstag am 14. September 2014 in Worms. Mit der Ehrenamtskarte möchte das Land gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen den Ehrenamtlichen für ihr Engagement danken.

In Ludwigshafen haben laut VEhRA bereits mehr als 600 Ehrenamtliche die Ehrenamtskarte erhalten.

Beantragen können die Karte Menschen, die mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich arbeiten und dafür keine finanzielle Entschädigung erhalten. In Frage kommen beispielsweise Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen, sofern sie keine Übungsleiterpauschale erhalten, Grüne Damen oder Herren in Krankenhäusern, Menschen, die sich bei einer Telefonseelsorge oder in einem Hospiz engagieren oder Leiterinnen und Leiter von Selbsthilfegruppen. Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein reicht nicht aus.

Die Antragstellenden müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Die Karte ist zwei Jahre gültig. Sie berechtigt ihre Besitzerinnen und Besitzer zu Vergünstigungen in verschiedenen städtischen Einrichtungen aller teilnehmenden Kommunen sowie in bestimmten Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. In Ludwigshafen können Karteninhaberinnen und -inhaber zum ermäßigten Eintrittspreis von fünf statt sieben Euro ins Wilhelm-Hack-Museum gehen sowie zum ermäßigten Eintrittspreis von 2,50 Euro statt vier Euro die städtischen Bäder nutzen. Außerdem gewährt die Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz mit Sitz in Ludwigshafen eine Ermäßigung von zehn Prozent auf den Eintrittspreis (Normalpreis) bei eigenveranstalteten Konzerten. Und auch die Verbraucherzentrale gewährt Nachlässe auf rechtliche Beratungen.

Die Anträge können auf der Homepage der Staatskanzlei unter www.wir-tun-was.de heruntergeladen werden. Die Antragstellerinnen und -steller geben neben ihrem Namen und ihrer Adresse auch die Art ihrer Tätigkeit sowie deren zeitlichen Umfang an. Dann müssen die Organisationen oder Vereine, in denen sich die Antragstellerinnen und -steller engagieren, die Angaben bestätigen.

Die Überprüfung der Anträge übernimmt in Ludwigshafen die Ehrenamtsbörse VEhRA. Sie leitet die Anträge danach an die Staatskanzlei weiter, welche die Ehrenamtskarten erstellt und zur Aushändigung an die Berechtigten an VEhRA zurücksendet. Seit April 2017 sind auch Sammelanträge möglich.