Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abwasserlabors überwachen die Indirekteinleiter. Das sind Firmen und Haushalte, die ihr Abwasser in das Kanalnetz einleiten.

Die Häufigkeit der Kontrollen ist vom Gefährdungspotenzial und der Menge des anfallenden Abwassers abhängig. Bei der Gebührenerhebung gilt hier das Verursacherprinzip: Je höher die Menge und der Verschmutzungsgrad des Abwassers, umso höher ist die Abwassergebühr des Einleiters.

Auch dürfen in das Abwasser nicht alle oder bestimmte Stoffe nur in begrenzter Menge eingeleitet werden, daher wird die so genannte Grenzwertüberwachung durchgeführt. Die Einhaltung der in der Abwassersatzung vorgegeben Grenzwerte dient dem Schutz der Kläranlage, der Umwelt, der Menschen, die in der Kanalisation arbeiten, den städtischen Abwasseranlagen und der Vermeidung von Geruchsbelästigungen.

Falls erforderlich sind Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Labors vor Ort, wenn bei Verkehrsunfällen, Bränden oder anderen Vorkommnissen die Gefahr einer Einleitung von Schadstoffen in den Kanal besteht, Bürgerinnen und Bürger Hinweise auf eine unerlaubte Einleitung anzeigen oder Geruchsbelästigungen aus dem Kanalnetz auftreten.