Haltverbotszonen - Einrichten (bei Umzug)
Ausleihen von Verkehrsschildern, Absperrgeräten, Fahnenmasten und Fahnen
Anlässe sind Wohnungsumzüge, die Absicherung von Baustellen, Veranstaltungen kultureller, gesellschaftlicher oder sportlicher Art.
Vor der Ausleihe von Verkehrsschildern und Absperrgeräten ist die Genehmigung des Bereichs Straßenverkehr einzuholen. Nach erteilter Genehmigung können die Verkehrszeichen, inklusive erforderlichem Zubehör, beim Bereich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik des WBL gemietet werden.
Einrichten einer Haltverbotszone im öffentlichen Verkehrsraum
Es ist eine Genehmigung nach § 45 Abs. 3 i. V. m. § 46 Abs. 1 Ziffer 11 StVO notwendig. Der Antrag mussdrei Wochen im Voraus gestellt werden. Benötigte Haltverbotsschilder müssen mindestens drei Kalendertage im Voraus stehen. Der Tag der Aufstellung zählt nicht mit.
Gebühren
Einrichten einer Haltverbotszone
- anlässlich eines Wohnungswechsels:
28 Euro
mit Schrägaufzug: 46 Euro - bei zwei Haltverbotszonen in einer
Genehmigung: 60 Euro
mit Schrägaufzug: 52,90 Euro - anlässlich Umbaumaßnahmen
täglich: 28 Euro
bis zu 1 Woche: 36 Euro
über 1 Woche bis zu einem Monat: 110 Euro
jeder weitere angefangene Monat: 50 Euro