KFZ - Rote Oldtimerkennzeichen
Voraussetzung zur Erlangung
Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein, ab Datum der Erstzulassung. Das Oldtimerkennzeichen kann nur bei stillgelegten Fahrzeugen verwendet werden.
Erforderliche Unterlagen
- einen schriftlichen formlosen Antrag
- ein Führungszeugnis der beantragenden Person
- Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie)
- Nachweis über Stellplätze
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rote Dauerkennzeichen
- Fahrzeugpapiere
- Ein Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist vorzulegen
- ein Fahrtenbuch (auch bei der Zulassungsbehörde gegen Unkostenbeitrag erhältlich)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Ludwigshafen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Ludwigshafen
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bankkarte oder eine Kopie davon
Gebühren
- 150 Euro bei Antragstellung