Wohngeld

Wohngeld wird gewährt, damit einkommensschwächere Haushalte die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.

Die Leistung wird in Form von Mietzuschuss für Mieterhaushalte und in Form von Lastenzuschuss an selbstnutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer gezahlt.
Die Höhe des zu gewährenden Wohngeldes ist unter anderem abhängig von dem Familieneinkommen, der zuschussfähigen Miete oder Belastung und  der Haushaltsgröße.

Besonderheit: ALG II sowie Sozialleistungen nach 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch XII  und Wohngeld können nicht nebeneinander bezogen werden. Je nach Fall wird die für den Antragsteller oder die Antragstellerin günstigere Leistung gewährt. Bei Auszubildenden ist zuerst die Beantragung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erforderlich.

Anträge sind erhältlich bei den Bürgerdiensten und bei der Wohngeldstelle. Vordrucke gibt es auf der Homepage des Finanzministeriums des Landes Rheinland-Pfalz.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden Sie die neuen Wohngeldtabellen und einen Wohngeldrechner für 2023 www.bmwsb.bund.de und ein FAQ mit den häufigsten Fragen www.bmwsb.bund.de.

Onlineservices

Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

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Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

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Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

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Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

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Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

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