Die Stadt Ludwigshafen am Rhein kann verdiente Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Persönlichkeiten mit verschiedenen Ehrungen auszeichnen.

Ehrenbürgerin oder Ehrenbürger

Die Vergabe des Ehrenbürgerrechts wird im Stadtrat beschlossen. Verliehen wird es an Personen, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben. Besondere Rechte und Pflichten hängen mit der Auszeichnung nicht zusammen. Entzogen werden kann das Ehrenbürgerrecht aufgrund von unwürdigem Verhalten, worüber ebenso der Stadtrat auf Antrag eines Drittels der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder entscheidet. Der Beschluss über den Entzug bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder.

Ehrenring

Die Vergabe des Ehrenrings wird durch den Stadtrat beschlossen. Die Verleihung erfolgt an Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um das Wohl der Stadt Ludwigshafen verdient gemacht haben oder deren Wirken der Stadt zur Ehre gereicht hat. Die Zahl der lebenden Träger des Ehrenringes soll über 20 nicht hinausgehen. Vorschlagsberechtigt sind die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, jede Stadtratsfraktion sowie ein Drittel der Mitglieder des Stadtrates. Die Verleihung erfolgt in feierlicher Form. In der Regel verleiht die Stadt Ludwigshafen am Rhein, nach Beschlussfassung durch den Stadtrat, die Ehrenringe an Stadtratsmitglieder, die aus dem Stadtrat ausscheiden, diesem Gremium mindestens 20 Jahre angehörten und sich um die Stadt verdient gemacht haben.

Maximilianstaler

Die Ehrung mit dem Maximilianstaler wurde 1994 als zusätzliche Ehrung eingeführt, sie wird für besondere Verdienste um die Stadt Ludwigshafen am Rhein verliehen. Besondere Richtlinien oder Vergabebedingungen sind dabei nicht festgelegt. Der Maximilianstaler wird analog der Ehrung mit der Bürgerschaftsmedaille behandelt, jedoch sind die Verdienste in diesem Bereich herausragender. Der Maximilianstaler wird in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden, denen auch ein Vorschlagsrecht zusteht, von der Oberbürgermeisterin oder dem  Oberbürgermeister vergeben. Er wird alle zwei Jahre und möglichst am Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember jeweils nur zwei Mal verliehen.

Bürgerschaftsmedaille

Für die Bürgerschaftsmedaille gibt es eigene Richtlinien vom  Juli 1993. Sie wird an Ludwigshafener Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner verliehen, die in der Stadt Ludwigshafen am Rhein

  1. ohne Innehabung eines Stadtratsmandates mindestens 15 Jahre als Mitglied eines städtischen Ausschusses, eines Ortsbeirates oder in einer vergleichbaren ehrenamtlichen Position tätig waren oder
  2. mindestens 15 Jahre ehrenamtliches Engagement auf sozialem oder kulturellem Gebiet geleistet haben oder
  3. ein besonderes und mehrjähriges Engagement im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit gezeigt haben, wobei sie hierbei ehrenamtlich tätig sein und nicht aus dem Bereich der Verwaltung oder eines Sozialverbandes kommen sollten oder
  4. ein anderweitiges, den Ziff. 1, 2 und 3 vergleichbares, langjähriges ehrenamtliches Engagement im Dienste der Gemeinschaft vorweisen können.

Die Bürgerschaftsmedaille wird in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden, denen auch ein Vorschlagsrecht zusteht, von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vergeben. Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre und möglichst am Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember verliehen. Es sollen jeweils nur zehn Bürgerschaftsmedaillen verliehen werden.

Pfalzsäule

Die Pfalzsäule wird in Anerkennung besonderer Verdienste um die Stadt Ludwigshafen am Rhein an Persönlichkeiten vergeben, die sich in besonderem Maße für die Stadt, auch über die Stadtgrenzen hinaus, eingesetzt haben. Die Vergabe erfolgt an herausragende Persönlichkeiten aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Medien und anderen. Die/der zu Ehrende muss nicht Einwohnerin oder Einwohner beziehungsweise Bürgerin oder Bürger der Stadt sein. Die Verleihung der Pfalzsäule obliegt der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, die/der im Vorfeld die Fraktionsvorsitzenden informiert.

Wappenteller

Der Wappenteller wird für bürgerschaftliches Engagement in unterschiedlichsten Bereichen für die Stadt Ludwigshafen am Rhein vergeben. Die zu Ehrenden müssen nicht Einwohnerinnen oder Einwohner beziehungsweise Bürgerinnen oder Bürger der Stadt  sein. Die Verleihung des Wappentellers obliegt der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, die/der im Vorfeld die Fraktionsvorsitzenden informiert.

Partnerschaftsmedaille

Eine gesonderte Form der Ehrung ist die Verleihung der Partnerschaftsmedaille. Die Partnerschaftsmedaille in Silber wird als Anerkennung für besonderes städtepartnerschaftliches Engagement verliehen. Die Verleihung in Gold würdigt darüber hinaus herausragende, ganz außergewöhnliche Leistungen auf diesem Gebiet. Die Verleihung erfolgt alle zwei Jahre an Personen, Vereine, Schulen und Institutionen der Stadt Ludwigshafen sowie der Partnerstädte. Als Obergrenze wurden maximal sieben Medaillen pro Verleihung festgelegt. Das Vorschlagsrecht haben die im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie die Mitglieder des Partnerschaftsausschusses.

Es gibt folgende Voraussetzungen für  eine Verleihung:

  • Eine Person, ein Verein, eine Schule oder eine Institution hat mindestens zehn Jahre ehrenamtliches Engagement auf städtepartnerschaftlichem Gebiet geleistet.
  • Eine Person, ein Verein, eine Schule oder eine Institution hat ein vergleichbares, langjähriges, ehrenamtliches Engagement vorzuweisen (zum Beispiel im Bereich der Patenschaften, Schulpartnerschaften, Partnerschaft mit Ruanda).

Über das formelle Vorschlagsrecht hinaus können allen Bürgerinnen und Bürger der Stadt eine Verleihung anregen. Die Entscheidung über die Verleihung trifft die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der Oberbürgermeister nach vorheriger Stellungnahme des Partnerschaftsausschusses. Diese ist nicht bindend.