Die Kommunen haben den gesetzlichen Auftrag in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Regionale Pflegekonferenz einzurichten (Paragraf 4 Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur).

Die Regionale Pflegekonferenz hat die Aufgabe die Kommune bei der Umsetzung der Aufgaben nach dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur und dem Sozialgesetzbuch 11 - Soziale Pflegeversicherung - zu unterstützen, insbesondere durch:

  • Herstellung von Transparenz, Erfahrungsaustausch und Information
  • Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
  • Förderung von Kooperationen und Formen der Zusammenarbeit
  • Bildung von kooperativen Netzwerken und Beseitigung von Schnittstellenproblemen
  • Kooperation und Mitwirkung der lokalen Akteure (z.B. Pflegestützpunkte, Dienste und Einrichtungen, Kostenträger, Leistungserbringer, Verbände, Organisationen, Selbsthilfe, etc.) bei der Planung, Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur
  • Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements

Die Regionale Pflegekonferenz findet in Ludwigshafen generell zweimal im Jahr statt.