Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) hat am 15. Juni 2019 die Voraussetzung für die Teilnahme von Elektro-Tretrollern, auch E-Scooter genannt, am Straßenverkehr geschaffen.

Auch in Ludwigshafen sind E-Scooter seitdem erlaubt. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Unter welchen Voraussetzungen sind E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen?

Laut Gesetz sind alle Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange zugelassen, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Für die Nutzung im öffentlichen Raum sind eine Betriebszulassung sowie eine sichtbar angebrachte, gültige Versicherungsplakette Pflicht. Das Mindestalter für Fahrerinnen und Fahrer beträgt 14 Jahre, ein Führerschein ist nicht nötig. Eine Helmpflicht besteht nicht, die Stadtverwaltung rät jedoch dringend dazu.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Tretrollern müssen ähnliche Rechte und Pflichten beachten wie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer: Die Roller dürfen, wenn sie eine Zulassung haben, auf Fahrradwegen fahren. Wenn keine Fahrradwege vorhanden sind, müssen sie die Fahrbahn nutzen. Die Nutzung der Roller auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone ist verboten. Auch das Verkehrsschild "Rad frei", das Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer beispielsweise dazu berechtigt, gegen die Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße zu fahren, gilt nicht für E-Tretroller.

Wie viele Personen dürfen einen E-Scooter fahren?

Nur eine Person darf einen E-Scooter fahren.

Welche Bußgelder können anfallen?

E-Scooter unterliegen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge ihrer Zulassung wurde der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ergänzt, ein Verstoß zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten. Folgende Bußgelder gelten:

  • Fahren über eine rote Ampel
    60 bis 180 Euro
  • Fahren auf dem Gehweg
    15 bis 30 Euro
  • Fahren in der Fußgängerzone
    15 bis 30 Euro
  • Fahren ohne Versicherungskennzeichen
    40 Euro
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis
    70 Euro
  • Nebeneinanderfahren
    15 bis 30 Euro
  • Fahren zu zweit auf einem Roller
    10 Euro

Welche Promillegrenze gilt?

Da es sich bei den E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für deren Fahrerinnen und Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und -fahrer. Wer alkoholisiert mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Scooter fährt, dabei aber keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, riskiert ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Übersteigt die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder zeigen sich bereits ab 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, liegt eine Straftat vor und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger unter 21 Jahren gilt auch hier die 0,0-Promille-Grenze.

Wo dürfen E-Scooter abgestellt werden?

E-Scooter dürfen - wie gewöhnliche Roller oder Fahrräder auch - auf Gehwegen abgestellt werden, wenn die verbleibende Gehwegbreite mindestens 1,60 Meter beträgt.

Leih-E-Scooter

Der Betrieb von E-Scooter Verleihsystemen wird von den jeweiligen Anbietern grundsätzlich eigenwirtschaftlich und eigenverantwortlich im bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmen durchgeführt. Bei Leih-E-Scootern legt die Stadt Ludwigshafen zudem Wert auf die Einhaltung von den mit Leihunternehmen abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Diese beinhalten zum Beispiel Mindestqualitätsstandards für den Betrieb des Verleihsystems sowie die Definition von sogenannten Parkverbotszonen. 

Durch die Rahmenvereinbarung haben sich die Anbieter verpflichtet, in diesen Verbotszonen mittels des sogenannten Geo-Fencing ein Beenden des kostenpflichtigen Leihvorgangs zu verhindern, so dass darüber die Einhaltung der Verbotszonen gewährleistet werden kann.

Verbotszonen in Ludwigshafen umfassen beispielsweise Grünanlagen und Grünbereiche, Uferbereiche, Fußgängerzonen und Plätze.

Parkverbotszonen

Die Parkverbotszonen sind im Stadplan unter dem Stichwort "Elektroroller" zu finden.

Stadtplan

Beschwerden bei E-Tretroller-Verleihsystemen

Beschwerden bei E-Tretroller-Verleihsystemen müssen direk an die Anbieter gerichtet werden. Sie sollten folgende Angaben enthalten:

  • Anbieter
  • Versicherungskennzeichen
  • Genauer Standort
  • Sachverhalt/Beanstandung

Verleihsysteme