Fragen und Antworten zu Standorten für die Unterbringung von Geflüchteten

Wo werden die Asylsuchenden untergebracht?

Die Asylsuchenden werden vorrangig in städtischen Gebäuden untergebracht - sowohl zentral in sogenannten Sammelunterkünften, als auch überwiegend dezentral in Wohnungen. Seit Ende 2013 werden Asylbewerberinnen und -bewerber auch in Wohnungen in den sogenannten Obdachloseneinweisungsgebieten untergebracht, und seit Anfang 2015 auch in privaten Wohnungen, die die Stadt anmietet.

Seit Ende Juli 2015 ist zudem in Mundenheim eine Notunterkunft in Betrieb - eine umgebaute Lagerhalle, in die immer dann vorübergehend Menschen einziehen sollen, wenn alle anderen Unterbringungsmöglichkeiten erschöpft sind. Zwei weitere Notunterkünfte gibt es in der Wollstraße in West (zwei Hallen). Die erste Halle musste August 2023 in Betrieb genommen werden, die zweite folgte ein paar Monate später.

Mehrere Gebäude in massiver Fertigbauweise wurden ab Mai 2016 fertig gestellt.

Die Standorte der städtischen Unterbringungsmöglichkeiten befinden sich damit derzeit in Mundenheim, in Rheingönheim, in Oppau, in West und in Oggersheim.

Was konkret plant die Stadtverwaltung im Hinblick auf neue Unterkünfte?

Aufgrund der aktuellen Kapazitäten und der erwarteten Zuweisungen in den kommenden Wochen und Monaten geht die Stadtverwaltung nach einem abgestuften Verfahren vor, das kurz-, mittelfristige und langfristige Lösungen vorsieht. Manche dieser Lösungen sind reine Notlösungen.

Zunächst musste ab Mitte/Ende Dezember 2023 kurzfristig eine weitere Notunterkunft eingerichtet werden, die vorübergehend genutzt werden soll. Hier entschied man sich für eine Notunterkunft in der Walzmühle auf dem Areal eines ehemaligen Supermarktes.

Darüber hinaus schafft die Stadtverwaltung kurz- und mittelfristig in einem zweiten Schritt weitere Unterkünfte, die ab Frühjahr 2024 für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten zur Verfügung stehen sollen. Auch diese Standorte sollen als Notlösungen nur vorübergehend genutzt werden. Ein erster Standort hierfür ist auf dem WBL-Gelände in der Wollstraße in unmittelbarer Nachbarschaft zu den dort bereits bestehenden Unterkünften. Ein zweiter Standort soll an der Bayreuther Straße entstehen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Langfristig wird die Stadt außerdem Wohnmöglichkeiten an dauerhaft zu nutzenden Standorten errichten. Im Zuge dessen ist es geplant, die vorübergehend genutzten Standorte wieder aufzugeben. Als langfristiger Standort ist die Erweiterung des bisherigen Standorts Rampenweg geplant. Die genaue Ausgestaltung steht noch nicht fest.

Ist die Nutzung von Turn- und Sporthallen und Gemeinschaftshäuser für die Unterbringung geplant?

Nein. Sporthallen, Turnhallen etc., also die Infrastruktur für Kinder und Jugendliche sowie Breitensport treibende Vereine, bleiben unangetastet. Diese zu nutzen, ist weiterhin keine Option für die Stadt Ludwigshafen. Damit zieht die Stadt Ludwigshafen die Konsequenz aus einer der wichtigsten Lehren der Pandemie, in der insbesondere Kinder und Jugendliche extrem von den Einschränkungen betroffen waren – mit den heute bekannten Folgen. Ausgeschlossen sind folgerichtig auch Flächen, die für den Bau neuer Kitas vorgesehen sind.

Mit ihrer Entscheidung würdigt die Stadtverwaltung auch den wichtigen Beitrag des Breitensports zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ebenso ausgeschlossen sind Gemeinschaftshäuser als zentrale Orte des Stadtteil- und Vereinslebens.

Ausgeschlossen hat die Stadtverwaltung auch die Nutzung der Eberthalle als kurzfristig zu realisierende Unterkunft. Sport, Kultur und Freizeit sind wichtig für eine Stadtgesellschaft, sie stärken das Miteinander.

Wieso werden die Menschen nicht im leerstehenden Rathaus-Center untergebracht?

Das Rathaus-Center ist bereits vollständig entkernt und wird abgerissen.

Welche Kriterien legt die Stadtverwaltung bei der Suche nach Standorten zugrunde?

Zunächst einmal gilt der Grundsatz, dass Schulsport- und Turnhallen sowie Veranstaltungshäuser dafür nicht in Betracht kommen. Die Stadtverwaltung untersucht mögliche Standorte, an denen sich kurz-, mittel- und langfristige Lösungen realisieren lassen. Dazu betrachtet die Stadtverwaltung unterschiedliche Rahmenbedingungen: die Verfügbarkeit von ausreichend großen Flächen, die eine vorübergehende oder dauerhafte Bebauung ermöglichen, ebenso wie die Verfügbarkeit von Infrastruktur (Strom, Wasser).

Gleichzeitig wägt die Verwaltung die Auswirkungen auf die Nachbarschaft ab und berücksichtigt konsequent die Anforderungen an Integration, Betreuung und Sicherheit.

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren hat sich die Stadtverwaltung entschieden, dem Stadtrat vorzuschlagen, in einem ersten Schritt kurzfristig Räume in der Walzmühle im Stadtteil Süd anzumieten, um dort eine weitere Notunterkunft einzurichten.

Wie viele Menschen sollen an den einzelnen Standorten leben?

Das hängt von der Größe der jeweiligen Fläche ab. Bei den nur für eine vorübergehende Nutzung vorgesehenen Standorten sind Unterkünfte in so genannter Leichtbauweise geplant, ähnlich den Zelten, die vor einigen Jahren auf dem Messplatz errichtet wurden. Aufgebaut werden Unterkünfte zum Wohnen und ergänzend Zelte oder Container für sanitäre Anlagen und Kochgelegenheiten. In einem "Wohnzelt“ können rund 120 Menschen leben. Die Bewohnerinnen und Bewohner in den Unterkünften versorgen sich und ggf. ihre Familien dort selbst.

Für die dauerhaft zu nutzenden Standorte sollen Gebäude in Modulbauweise entstehen. Auch hier ist die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner unter anderem von der Größe des Grundstücks abhängig, ebenso von der baurechtlich am jeweiligen Standort zulässigen Art der Bebauung.

Wird eine Betreuung und Bewachung der Unterkünfte sichergestellt?

Ja, die Stadtverwaltung stellt für jede Unterkunft eine Betreuung, auch durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Bewachung sicher. Darüber hinaus gibt es in den Unterkünften je nach Bedarf zentrale Integrationsangebote wie beispielsweise Einstufungen für Sprachkurse. Die Stadtverwaltung setzt außerdem darauf, den Menschen in den Unterkünften ein Angebot zu so genannter gemeinnütziger Arbeit zu machen. Diese, auf Freiwilligkeit basierende, Möglichkeit sieht das Asylbewerberleistungsgesetzt vor. Aktuell ist die Verwaltung dabei Angebote auszuarbeiten. Viele der asylbegehrenden Personen wünschen einen Arbeitseinsatz, um sich im aufnehmenden Land nützlich zu machen.

Wie werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die Standorte informiert?

Die Stadtverwaltung wird, sobald sich die jeweiligen Planungen konkretisieren, die Anwohnerinnen und Anwohner der einzelnen Standorte einladen und informieren. Die Anwohnerinnen und Anwohne können Fragen stellen und sich mit den Expertinnen und Experten der Verwaltung austauschen. Die Stadtverwaltung wird bei diesen Versammlungen auch die Anlaufstelle bekanntmachen, an die sich die Anwohnerinnen und Anwohner direkt mit ihren Anliegen wenden können.