Die Stadt Ludwigshafen ist nach Landeswassergesetz verpflichtet, sicherzustellen, dass das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser ordnungsgemäß beseitigt wird. Die hierfür anfallenden Kosten werden über Gebühren für die Inanspruchnahme auf alle Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Abwasseranlage verursachergerecht verteilt.

Die (ehemals einheitliche) Abwassergebühr wird seit 1988 gesplittet in eine Schmutzwassergebühr und eine Oberflächenwassergebühr.

Schmutzwassergebühr

(Paragrafen 16 bis 21 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) 1,75 Euro Benutzungsgebühr je Kubikmeter Schmutzwasser

Oberflächenwassergebühr

(Paragrafen 22 bis 30 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) 0,80 Euro Benutzungsgebühr je Quadratmeter Berechnungsfläche im Jahr

Weitere Gebühren

Weitere Gebühren werden erhoben

  • zur Deckung der Kosten für die Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (Paragrafen 31, 32 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)
  • zur Deckung der Kosten von Abwasseruntersuchungen (Paragrafen 33 bis 36 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)