Der Nahverkehrsplan umreißt den fachlichen Rahmen für die weitere Entwicklung des ÖPNV innerhalb des Stadtgebietes

Dabei stehen die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund des defizitären städtischen Haushalts, ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. An dem mittlerweile dritten Nahverkehrsplan haben das Baudezernat der Stadt Ludwigshafen und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) gemeinsam mit dem Büro TransportTechnologie-Consult Karlsruhe (TTK) gearbeitet. Neben der federführenden Abteilung Verkehrsplanung im Bereich Stadtplanung haben dabei auch der Bereich Stadtentwicklung, der Bereich Tiefbau und die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) als kommunales Verkehrsunternehmen in einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe mitgewirkt. 

Hintergrund

Die kreisfreien Städte und Kreise sind als so genannter Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) laut Paragraf 8 des Landesgesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr verpflichtet, regelmäßig Nahverkehrspläne aufzustellen. Diese Nahverkehrspläne sind als Rahmenpläne eher strategische Pläne, die den Bestand sowie die künftige Entwicklung des ÖPNV beschreiben sollen. Die aktuelle Generation der Nahverkehrspläne soll neben den unterschiedlichen Anforderungen an den ÖPNV aber noch einen Schritt weitergehen. So soll das Kernelement des Nahverkehrsplans - die gemäß Paragraf 8 Absatz 3 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) geforderte Beschreibung der ausreichenden Verkehrsbedienung - um neue Aspekte ergänzt werden.

Der Entwurf des Nahverkehrsplans beinhaltet eine Beschreibung der bisherigen Entwicklungen und eine Analyse des derzeitigen Zustandes. Über die Auswertung einer Potenzialanalyse werden planerische Vorschläge und ein Zielkonzept für den ÖPNV entwickelt. Darauf aufbauend werden entsprechende Maßnahmen erarbeitet, auch unter Berücksichtigung von den ÖPNV ergänzenden Bausteinen.

Die Schwerpunkte sind dabei zum einen die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten an den beiden Hochstraßen das ÖPNV-Angebot verbessern sollen, um einen Umstieg vom Auto auf den ÖPNV attraktiver zu gestalten. Zum anderen ist das Thema Barrierefreiheit im ÖPNV ein wichtiger Bestandteil des Nahverkehrsplanes. Auf der Basis entsprechender Analysen wird der Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Barrierefreiheit im ÖPNV dargestellt und ein Ausbauprogramm abgeleitet. Des Weiteren enthält der Nahverkehrsplan planerische Grundlagen wie beispielsweise die Beschreibung des Linienbündels und die Entwicklung der Bevölkerungszahlen.
Die einzelnen Nahverkehrspläne aller Aufgabenträger im Gebiet des VRN finden letztendlich Eingang in einen verbundweiten Gemeinsamen Nahverkehrsplan Rhein-Neckar. Er fasst die Inhalte aller einzelnen Nahverkehrspläne zusammen und beschreibt die großräumigen Entwicklungen.